Die Bürokratie ist es, an der wir alle kranken
(Otto von Bismarck)


Rundschreiben Juli 2026

Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,

„Bürokratievereinfachung“ hallt es wieder einmal durch die Gänge der Parlamente. Es ist keine neue Forderung. Mal sehen, ob diesmal tatsächlich etwas folgt.

Wer sich für die neuen Pläne der neuen Riester-Rente interessiert, findet die neuen Regelungen ab dem Jahr 2027 unter (A.1.). Bei Interesse ist es sicherlich sinnvoll, sich an die Bank des Vertrauens zu wenden.
Die (teilweise) Grunderwerbsteuerfreiheit bei Grundstücksverkäufen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern sollte ab dem Jahr 2027 wegfallen, diese gilt jedoch unverändert weiter (A.2.).

Was Herr Bismarck dazu sagen würde … (B.1.) ist ein gutes Beispiel für Bürokratie. Hier geht es um Aufzeichnungspflichten, auch für das häusliche Arbeitszimmer, bei einer Einnahmen-Überschussrechnung. Insofern heißt es nun für alle Betroffenen, die Kosten zeitnah nach Anfall zu dokumentieren.

Wie mit gezahlten Handgeldern für einen unterzeichneten Arbeitsvertrag beim Arbeitgeber umgegangen werden muss, hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun entschieden (B.2.). Wie immer kommt es auf die Vertragsklauseln an.

Bei Feiern für Arbeitnehmer ist für die Frage, ob ein steuerpflichtiger Sachbezug entsteht, entscheidend, wer das Fest ausrichtet. In Punkt (B.3.) hat der BFH für Klarheit gesorgt. Ebenso klar ist nun, dass es keine Kilometererstattung für Dienstreisen mit dem privaten PKW gibt, wenn man einen Dienstwagen zur Verfügung hat, ihn aber nicht dafür nutzt (B.4.).

Wer gelegentlich Geschenke macht, sollte überlegen, was vom Finanzamt als „üblich“ angesehen wird, damit es nicht als steuerpflichtige Schenkung zählt. In (C.1.) waren € 20.000,00 zu Ostern zu viel. Bis € 800,00 wäre es wohl noch als üblich anzusehen gewesen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, was uns eben wieder zu Dokumentation und Vertrauensschutz führt. Nur die akribische Dokumentation der Prüfung der Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung hat in (C.2.) für Vertrauensschutz gesorgt.

Bitte beachten Sie in (C.3.) die Fristverlängerung für Sozialversicherungsbeiträge von Lehrkräften und Dozenten auf Honorarbasis mit Dienstverträgen, die vor dem 1. Juli 2023 abgeschlossen wurden.

Dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist und hohe Strafen nach sich ziehen kann, zeigt (C.4.). Hier sind auch weitere Verschärfungen derzeit im Gespräch.

Wir hoffen, Sie sind alle gut durch den warmen Sommer gekommen. Wenn die Tage kühler werden und die ersten Regentage kommen, möchten wir alle, die es noch nicht geschafft haben, bitten, die Steuerunterlagen für 2025 zusammenzusuchen und uns zur Verfügung zu stellen.

Die Erklärungen für 2025 müssen bis zum 1. März 2027 bei den Finanzämtern vorliegen, sonst drohen Verspätungszuschläge. Damit wären wir wieder bei den Fristen, die vor der Corona-Pandemie galten. Zögern Sie also nicht, das zweite Halbjahr vergeht schnell.

Wir wünschen Ihnen allen einen angenehmen Spätsommer.

Herzliche Grüße

>> PDF: Hinweise Juli 2026


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