Rundschreiben Juli 2024
Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,
„Sommer, Sonne, Kaktus…“. so heißt es in einem Lied von Helge Schneider. Wettertechnisch sind wir nun auch mit Ferienbeginn im Sommer angekommen, auch wenn wir aus den Vorjahren wissen, wie wichtig ausreichend Regen ist.
Um die Sonnenkraft in mehr Strom verwandeln zu können, ist ab 2025 geplant, die Leistungsobergrenzen je Wohn- oder Gewerbeeinheit zu verdoppeln. Mehr dazu unter (A.1.).
Ferien scheint auch die Gesetzgebung und Rechtsprechung zu machen und manch ein Urteil könnte sich als Stachel im Fleisch der Finanzverwaltung anfühlen. So können Verluste aus Termingeschäften unbegrenzt verrechnet werden, sofern auch genug Gewinne aus Termingeschäften vorliegen (A.2.).
Die EM ist vorbei, aber Einladungen von Geschäftspartnern zu schönen Veranstaltungen sind noch immer beliebt. Sprechen Sie uns an, bevor Sie die VIP-Logen oder ähnliches buchen, damit hier nichts schiefläuft. (A.3.).
Hat der GmbH Gesellschafter zur tariflichen Besteuerung der Dividenden optiert, so ist er daran für fünf Jahre gebunden. Gut ist jetzt die Feststellung, dass diese Fünfjahresfrist auch gilt, wenn in den Jahren zwei bis fünf die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen (A.5).
Eine Vereinfachung verdanken wir dem EuGH unter Punkt (B.1.). Stellt ein Unternehmer eine Rechnung mit falscher (zu hoher) Umsatzsteuer an eine Privatperson (Endverbraucher ohne Vorsteuerabzug), muss er die zu hohe, falsch ausgewiesene Umsatzsteuer nicht mehr abführen. Aber aufgepasst: der Nachweis, dass es sich um einen Endverbraucher handelt, muss vorliegen.
„Memento mori“. Die eigene Vergänglichkeit wird gerne verdrängt. Umso wichtiger ist es, sich schon in jungen Jahren Gedanken über ein Testament zu machen. Wer sich für ein sog. „Berliner Testament“ entscheidet, muss dabei bedenken, dass ggf. Freibeträge verloren gehen könnten. Punkt (B.2.) zeigt Handlungsmöglichkeiten auf, um das zu verhindern. Fragen Sie zur Testamentsgestaltung Ihren Juristen. Für steuerliche Fragestellungen können Sie sich gerne an uns wenden.
Zum Schluss bleibt es etwas „stachelig“. Bitte achten Sie als GmbH-Gesellschafter immer darauf, dass die Gesellschafterliste im Handelsregister aktuell ist. In dem beschriebenen Fall (B.3.) wurde eine veraltete Gesellschafterliste zum Verhängnis. Zum prüfen, können Sie die Gesellschafterlisten unter www.unternehmensregister.de selbst einsehen.
Auch wenn es noch etwas Zeit hat. Die Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen der GmbH, UG und GmbH & Co. KG endet am 31. Dezember 2024. Mit einer Fristverlängerung aufgrund Corona rechnen wir in diesem Jahr nicht mehr. Sofern wir für Gesellschaften keine laufende Buchhaltung erstellen, bitten wir darum uns die Unterlagen bis 15. Oktober 2024 einzureichen. Dann können wir noch eine fristgerechte Erstellung garantieren.
Nun wünschen wir Ihnen allen Sommer, Sonne und Erholung. Lassen Sie sich es gut gehen!
Mit freundlichen Grüßen
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