Archiv Rundschreiben-24

Rundschreiben April 2021

Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,

die obige Regel wird nicht immer beachtet. Manchmal wird man an die in Deutschland verbotenen Hahnenkämpfe erinnert. Immerhin gab es in den letzten Tagen auch mal Nachrichten, die nicht Corona betrafen. Aber wir kommen trotzdem mit Corona News daher.
Ein ganzes Sammelsurium wird in den Hinweisen (A.1.) aufgeführt. Wir benötigen für das Thema HOMEOFFICE 15 Zeilen. Sie können aber auch ein Buch mit 168 Seiten allein zu diesem Thema erwerben. Beim Homeoffice ist natürlich eines zu beachten: Wenn Sie für einen Tag die Pauschale für Homeoffice beantragen, können Sie in der Regel nicht zusätzlich für diesen Tag auch die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz ansetzen.

Die Corona Beihilfen sind als freiwillige Leistung des Arbeitgebers steuerfrei, können aber nur einmal gezahlt werden. Die Frist dazu wurde bis zum 30.06.2021 verlängert.

Für gemeinnützige Vereine ist zu unterscheiden zwischen Nebenberuflicher Tätigkeit und Ausübung eines Ehrenamtes. Ab 2021 ist der Freibetrag für Übungsleiter auf 3.000€ gestiegen und für das Ehrenamt auf 840€ pro Jahr. Bitte achten Sie darauf, dass die erhöhten Beträge für die Ehrenamtspauschale auch mit der Satzung übereinstimmen.

Unter dem Punkt „Sonstiges“ (A.2.) ist ein weiteres Bündel an aktuellen Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona aufgeführt. Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 bis 31.8.2021, Erleichterung bei Stundungen, Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer in der Gastronomie auf 7%.

Folgende Punkte sind wichtig für gemeinnützige Vereine:
– Spendenbescheinigungen müssen erst ab 300€ erstellt werden, im Übrigen genügt für den/die Spender*in der Kontoauszug.
– Ausnahmsweise dürfen Verluste im Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes durch Einnahmen aus dem ideellen Bereich abgedeckt werden, aber nur bis zum 31.12.2021. Bisher und in Zukunft führt eine Zahlung vom ideellen in den wirtschaftlichen Bereich zum Verlust der Gemeinnützigkeit.
– Grundsätzlich will der Gesetzgeber, dass die Gelder im gemeinnützigen Bereich sofort sprich zeitnah ausgegeben werden. Zeitnah heißt bis zum 31.12. des übernächsten Jahres, abgesehen von Rücklagen, die in der Abgabenordnung definiert werden. Diese zeitnahe Verwendung wird jetzt weiter definiert dahingehend, dass nur Gelder über 45.000€ zeitnah verwendet werden müssen.

Die Schrauben bei Steuerhinterziehung werden weiter angezogen. Wenn in dieser Hinsicht noch Aufklärungsbedarf besteht, warten Sie nicht länger, sondern sprechen Sie mit uns darüber.

Nun zu den spezifischen Corona Hilfen (B. Corona-Hilfen). Diese Hilfen des Staates sind steuerpflichtig, müssen also als Einkünfte versteuert werden. Wir können Sie nur bitten, sich diese Absätze genau durchzulesen. Wenn Sie unsicher sind oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich an uns.

Reisekosten bei Vollzeitausbildung (C.1.) ist in Zeiten der digitalen Ausbildung natürlich höchst aktuell. Dadurch können evtl. Studenten sich einen „Vorrat“ an steuerlich wirksamen Verlusten anlegen, die dann in den ersten Jahren der Berufstätigkeit verrechnet werden können.

Bei dem Thema Renovierung eines Mietshauses vor Erwerb (C.2.) ist höchste Vorsicht geboten.
Der Eifer Steuern zu sparen sollte der Vorsicht vor Wertverlust untergeordnet werden.

Zur Erinnerung für Geschäftsführer von GmbH, UG und GmbH & Co KG: die Offenlegung des Jahresabschlusses 2019 sollte bereits bis zum 1. März 2021 erfolgt sein.

Zur Erinnerung an Unternehmer mit Ladenkassen: bereits ab dem 1.4.2021 müssen elektronische Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Damit will man den Schwarzgeschäften an den Kragen.

Zur „Vereinfachung“ der Abrechnung bei Minijobs müssen künftig die Arbeitgeber ihre eigene Steuernummer und die SteuerID Nummer des Arbeitnehmers angeben. Zudem ist in der Meldung ein Kennzeichen anzugeben, sofern der Arbeitgeber die Pauschsteuern bezahlt. Diese Daten sind zum ersten Mal bei der Jahresentgeltmeldung 2021 anzugeben und ab 2022 bei jeder Entgeltmeldung.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen