Archiv-Rundschreiben-32

Rundschreiben April 2023

Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,

heute ist es ja oft schon schwierig, genügend Personal zu finden. Dazu gehören auch Auszubildende. Übrigens bilden wir seit 37 Jahren aus. Umso komplizierter ist es für Klein- und Mittelbetriebe, insbesondere Familienbetriebe, Nachfolger zu finden. Für eventuelle Kandidaten kommen dann neben den fachlichen Qualifikationen noch die Unsicherheiten des Steuerrechts dazu (A.1.). Hier hat der Bundesfinanzhof eine gewisse Erleichterung geschaffen, indem er neben der Sofortbesteuerung des Veräußerungsgewinns des Betriebes auch die Verrentung einzelner Wirtschaftsgüter (z.B. Gebäude, Grundstücke) zulässt. Auf jeden Fall muss der Ausstieg oder Einstieg gründlich geplant werden. Zögern Sie deshalb nicht, uns frühzeitig bei diesen Fragen anzusprechen.

Bisher galt mit wenig Ausnahmen die Regel, dass Wohngebäude vor 1925 fertiggestellt auf 40 Jahre (A.2.), und nach 1925 fertiggestellt auf 50 Jahre abgeschrieben wurden. Dabei spielte es keine Rolle, ob der Vorbesitzer das Gebäude schon mal abgeschrieben hatte. Jetzt kann man eine kürzere Abschreibungsdauer beantragen, aber nur mit Nachweis z.B. durch ein spezielles Gutachten.

Der Verkauf einer selbstgenutzten Wohnung (A.3.) ist im Prinzip steuerfrei. Strittig wurde jetzt, ob bei einer Vermietung eines Zimmers während der Selbstnutzung anteilige Steuerpflicht entsteht. Das hat der Bundesfinanzhof eindeutig bejaht. Also aufgepasst!

Um die Energiepreisbremse (A.4.) und die Steuerpflicht zu verstehen, muss man mindestens studiert haben, wenn nicht sogar den Doktortitel erworben haben. Wir verzichten im Moment auf die genaue Erläuterung, weil es erst bei der Steuererklärung 2023 relevant wird und bis dahin die Menge an aufgetauchten Fragen zumindest zum Teil beantwortet sind.

Man kann bis zu drei Jahre die gesetzliche Rente aufschieben (A.6.). Dann bekommt man eine etwas erhöhte Rente. Dafür steht aber auch der Fiskus gleich da, hält die Hand auf und verlangt einen höheren prozentualen Anteil an der gesamten Rente. Pro Jahr erhöht sich der steuerliche Prozentsatz um 2 %. Wenn Sie es genau wissen wollen, fragen Sie uns.

Achtung bei Verkauf oder Anbietung von Lieferung oder Dienstleistungen (C.1.) über Internetplattformen. Seit Beginn dieses Jahres gibt es eine Meldepflicht der elektronischen Plattformen an das Finanzamt. Ausnahmen nur bei weniger als 30 Umsätzen pro Jahr! Die Meldepflicht gilt aber prinzipiell, egal ob eine Steuerpflicht entsteht oder nicht. Das gilt auch für airbnb und Ferienwohnungen. Zu prüfen ist sowohl die Einkommensteuer- als auch die Umsatzsteuerpflicht. Das Ganze geht automatisiert. Sie haben also auf die Meldung gar keinen Einfluss.

Deutschland gilt als Eldorado für Schwarzgeldgeschäfte. Das ist etwas eingeschränkt worden, indem Bargeldzahlungen bei Immobiliengeschäften (C.2.) nicht mehr erlaubt sind. Das gilt auch bei Anteilserwerb von Gesellschaften, die Immobilien besitzen. Sogar bei Windparkanteilen gilt es, obwohl in diesen Fällen der Grundstückserwerb oft nur ein kleiner Teil am Gesamtwert ist.

Wenn Sie Ihre Luxusvilla in der Schweiz bauen und dahin umziehen wollen, verschenken Sie diese Villa frühestens nach 5 Jahren an Ihre Kinder wegen der Erbschaftssteuer. Wenn Sie keine Luxusvilla haben, erübrigt sich dieses steuerliche Problem. Trotzdem sollte man bei Umzügen ins Ausland das Thema Erbschaftsteuer bedenken. Insbesondere sollte man zumindest im EU-Raum in dem Testament bestimmen, welches Recht gelten soll.

In eigener Sache:
Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2021 läuft am 31.August 2023 ab. Wenn wir bis Mitte Mai 2023 die entsprechenden Belege haben, garantieren wir eine fristgerechte Abgabe.

Bitte reichen Sie uns auch die Belege für Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastungen) rein, die nicht erstattet wurden. Aktuell ist nämlich ein Verfahren anhängig zu der Frage, ob die Kürzung um die sog. Zumutbare Belastung eventuell verfassungswidrig ist.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Frühling