Archiv Rundschreiben 30

Rundschreiben Oktober 2022

Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,

jetzt wissen wir wenigstens, was in uns steckt. Nachdem der Medizin-Nobelpreis an einen Wissenschaftler ging, der das Genom des Neandertalers entschlüsselt hat, wissen wir, wieviel Neandertaler in uns steckt. Ob das hilft, die jetzige Weltlage zu erklären, bedarf weiterer Forschung.

Etwas Hoffnung machen die geplanten Gesetzesänderungen ab 2023 (A.2.). Die Homeoffice Pauschale wird von 600 € auf 1.000 € erhöht. Und es scheint so, dass die Pauschale auch in Zukunft gelten wird. Der Sparerfreibetrag wird von 801/1602 € auf 1.000/2000 € angehoben. Es folgen nach dem Gießkannenprinzip einige andere Verbesserungen. Wichtig zu erwähnen ist, dass die Begrenzung auf 6.300€ Hinzuverdienst für Rentner ohne Kürzung der Rente zukünftig entfallen wird.

Die einmalige Inflationsausgleichsprämie (A.2.) von bis zu 3.000 € kann unseren Informationen nach ab dem 26.10.2022 ausgezahlt werden.

Prinzipiell geht der Fiskus davon aus, dass ein Gebäude, egal wie alt, 50 Jahre hält (B.1.). Man hat also eine Abschreibung von 2%. Ausnahmen gab es insbesondere bei Industriebauten oder Lagerhäusern. Aber es gilt prinzipiell auch für Wohnhäuser.
Jetzt wird es aber offensichtlich dem Finanzminister zu bunt, weil der BFH die Hinzuziehung eines Sachverständigen nicht für nötig hält bei dem Nachweis für eine kürzere Lebensdauer. Der Finanzminister will dieses zeitaufwendige Verfahren abschaffen und stattdessen die normale Abschreibung von 2% auf 3% erhöhen. Das gilt aber nur für Neubauten ab 1. Juli 2023.

Die steuerliche Unterstützung bei Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen (B.2.) fängt jetzt allmählich an, höhere bürokratische Hürden aufzubauen. Das gilt auch für ambulante Pflegeleistungen für Angehörige. Es empfiehlt sich, sich daran zu halten, auch wenn es mühsam ist.

Ab dem 1.1.2023 gibt es keine Ausnahme mehr bei dem Einsatz elektronischer Kassen (C.1.). Ab dann müssen alle elektronischen Kassen gemäß der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung funktionieren. Aber die sogenannte Handkasse oder offene Ladenkasse ist nach wie vor erlaubt.

Familienheime haben eine großzügige Erbschaftssteuerregelung (C.2.), wenn die Erben unverzüglich dort für die nächsten 10 Jahre einziehen. Das ist oft leichter gesagt als getan. Nun gibt es Streitigkeiten, wenn der/die Erbe/-in aus irgendwelchen Gründen nicht so schnell umziehen kann. Notfalls muss man dem Finanzamt mit Hilfe eines ärztlichen Attestes nachweisen, dass man krank ist.

Stichwort Erbschaftsteuer im Zusammenhang mit Grundstücken. Da die Werte für Wohnungen und Grundstücke in der letzten Zeit rasant gestiegen sind, ist es sinnvoll, sich Gedanken zu machen, ob und wie sich das auf die Erbschaftssteuer auswirkt. Bisherige Testamente sollten durchgesehen und aktualisiert werden.

Stichwort Grundsteuer: Abgabefrist ist bis zum 31.1.2023 verlängert worden. Wir helfen gerne.

Wenn Sie bis Mitte November Ihre steuerlichen Unterlagen für 2021 einreichen, so garantieren wir die Fertigstellung bis spätestens Ende Februar 2023. Für die verspätete Abgabe früherer Jahre weisen wir darauf hin, dass die Vorschriften für Verspätungszuschläge drastisch verschärft wurden. Es sind gesetzlich vorgeschriebene Gebühren zu erheben. Auf die Tränendrüse drücken, hilft nicht mehr.

Auch wenn die Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2021 im Moment sehr großzügig geregelt sind, gibt es andere Fristen, die zu beachten sind. Für das Unternehmensregister sind bis zum 31. Dezember 2022 von GmbH und GmbH & Co. KG die Jahresabschlüsse 2021 einzureichen. Auch da gibt es bei Verspätung Zuschläge.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Herbst. Ein Besuch im Rheingau lohnt sich.

Mit freundlichen Grüßen