Archiv-Rundschreiben-29

Rundschreiben Juli 2022

Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,

nachdem viel Geld in die Pandemie und in die Unterstützung der Ukraine geflossen ist, bekommen die normalen Menschen jetzt per Gießkanne, allerdings differenzierter Gießkanne, auch etwas von dem Geldsegen ab. (A.1.) Energiepreispauschale: mit heißer Nadel gestrickt und viele Fragen offen.

(A.2.) Anhebung des Grundfreibetrages für das Jahr 2022 von 9.744,- € auf 10.347,- €. Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten auf 1.200,- €. Nachdem mindestens 10 Jahre vergangen sind, wird die Entfernungspauschale auf 0,38 € erhöht, allerdings erst ab dem 21. Kilometer. Bitte nicht nach der Logik fragen.

Kinderbonus (A.3.) von 100,- € pro Jahr ist ganz nett. Er kommt niedriger verdienenden Eltern zu Gute. Der Kinder-Freibetrag ändert sich nicht.

Die Abgabefristen für die Jahressteuererklärungen (A.4.) wurde wegen der Pandemie erheblich verlängert, aber jetzt allmählich wieder verkürzt. Trotzdem schieben Sie das nicht auf die letzte Minute. Bitte denken Sie daran, dass Steuerbescheide auch für andere Zwecke gebraucht werden. (Darlehen bei Banken, Krankenversicherung etc.) Wer seine Erklärung bis Jahresende 2022 haben möchte, den bitten wir uns die Unterlagen bis 15. Oktober 2022 einzureichen.

Pflegebonus (A.5.): soll klarmachen, dass es nicht nur um den Beifall klatschen geht.

Arbeitszimmer (B.5.): kein steuerliches Rundschreiben kommt ohne Anmerkungen zum Arbeitszimmer aus. Jetzt ist es möglich, dass man auch die gesamten Kosten in einer Mietwohnung absetzen kann, wenn das Arbeitszimmer nur von einem Ehegatten genutzt wird, der Mietvertrag aber mit beiden Ehegatten abgeschlossen wurde und die Zahlung der Miete vom gemeinsamen Konto geleistet wurde.

Testament mit Anlage (C.2.): Bitte schauen Sie sich diese Anmerkung genau durch. Wichtig und trotzdem wird es immer wieder falsch gemacht. Ein privates Testament muss handschriftlich geschrieben werden, grundsätzlich auch die Anhänge. Ausnahmen werden in dem Absatz erläutert.
Ein notarielles Testament wird bei dem zuständigen Amtsgericht hinterlegt. Wenn man das notarielle Testament aus der Verwahrung herausnimmt, wird es automatisch ungültig. Fragen Sie uns, insbesondere auch bei vorgerücktem Alter, ob das Berliner Testament steuerlich eventuell ungünstig wird.

Wir wünschen Ihnen weniger heiße Sonne und ab und zu auch mal Regen.

Mit freundlichen Grüßen