Archiv Rundschreiben 28

Rundschreiben April 2022

Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,

der Krieg in der Ukraine wirkt sich unmittelbar jetzt auch in Deutschland aus. Die zum Teil drastischen Preiserhöhungen veranlassen den Gesetzgeber steuerliche Pauschalen, die oft jahrelang gelten, zu erhöhen. (A.1.) Dies betrifft die Entfernungspauschale, den Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer/-innen und den Grundfreibetrag. Weitere geplante steuerliche Erleichterungen sind unter A.1. aufgezählt. Für unternehmerisch tätige Steuerpflichtige kann es wichtig werden, dass Verluste in 2022 für zwei Jahre zurückgetragen werden können, also bis 2020. Bisher galt ein Rücktrag nur für ein Jahr. Das alles sind geplante Änderungen!

Die Verzinsung von Steuernachzahlungen (A.2.) ist ein wirkliches Ärgernis. Nachdem die verschiedenen Finanzminister praktisch die gesamte Niedrigzinsphase mit hohen Zinsen (6%) durchgehalten haben, sollen jetzt die Zinsen auf 1,8 % p.a. für Nachzahlungen gesenkt werden. Erstattungen wurden in der Regel schneller gezahlt, damit der Fiskus nicht so viel zahlen musste.

Mindestlohn und Minijobs (A.3.) sollen ab Oktober diesen Jahres erhöht werden, Mindestlohn auf 12 € und Minijobs auf 520 €.

Bisher wurden Gewinne aus der Veräußerung von privatem Kapitalvermögen (B.1.) mit 25% versteuert. Kosten konnten nicht abgezogen werden. Dies hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) infrage gestellt und dem Verfassungsgericht vorgelegt. Bis das entschieden wird, wird einige Zeit vergehen. Deshalb werden diese Gewinne vom Finanzamt zunächst nur vorläufig festgesetzt.

Bitte lesen Sie sich diesen Artikel genau durch, falls Sie Wertpapiere besitzen. Besser Sie fragen uns vor größeren Verkäufen von Wertpapieren.

Der BFH ist großzügiger bei der Anerkennung von steuerfreien Zuschlägen für Nacht– und Sonntagsarbeit (B.2.) Die Zuschläge müssen zusätzlich zum Grundlohn bezahlt werden für tatsächlich erbrachte Arbeit während des begünstigten Zeitraums. Das Finanzamt verlangte bisher, dass die Arbeit belastend sein musste, das lehnt der BFH ab.

Um die Bedürftigkeit eines behinderten Kindes (B.4.) zwecks Kindergeld zu berechnen und zu verstehen, muss man vorher studiert haben. Besser ist es, Sie rufen uns an.

Bei bevorstehender Scheidung oder auch bei notariellem Ehevertrag während der Ehe wird normalerweise der Zugewinn und/oder ein Versorgungsausgleich (C.1.) geregelt. Um dies einfach zu gestalten, kann eine Abfindung vereinbart werden. Sinnvoll ist es, eine solche Abfindung erst nach Beginn der Ehe auszuzahlen, weil sonst eine Beurteilung als Schenkung droht.

Wenn bei Tod der Eltern an die Kinder ein bisher selbst genutztes Familienheim vererbt (C.2.) wird, so kann für den Erwerb eine Erbschaftssteuer-Freiheit gewährt werden. Voraussetzung: Wohnfläche nicht größer als 200qm, Einzug des Kindes in das Elternhaus spätestens innerhalb von einem halben Jahr. Bisher wird diese zeitliche Frist streng gehandhabt. Wenn allerdings zum Wohnen notwendige Reparaturen zu machen sind, dann kann lt. BFH diese Frist überschritten werden.

Die Überlassung von E-Bikes durch den Arbeitgeber/-in (D.1.), gestaltet sich ähnlich kompliziert wie beim Auto.

Coronahilfen (D.2.) werden vom 31. März 2022 verlängert bis zum 30. Juni 2022.

Folgender Witz zielt auf Steuerpflichtige, die noch Belege für 2020 abgeben müssen: Klein-Fritzchen liegt im Kinderzimmer und daddelt auf seinem Handy rum. Der Vater liegt auf dem Sofa und brüllt: „Fritzchen, hast Du schon Deine Hausaufgaben gemacht?“ Fritzchen brüllt zurück: „Vater, hast Du schon deine Steuererklärung gemacht?“ Also runter vom Sofa!

Wir wünschen Ihnen und uns friedlichere Zeiten.

Mit freundlichen Grüßen