Rundschreiben Oktober 2020
Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,
Wie sich die Bilder teilweise gleichen im Frühjahr 1832 und im Jahr 2020. Jeden Tag Berichte über Erkrankte und Tote. Heinrich Heine berichtet als Journalist davon: „Ich rede von der Cholera, ein Bericht aus Paris von 1832.“ Damals gab es Menschen, die entweder die Cholera als Strafe Gottes ansahen bzw. Menschen auf offener Straße totschlugen, weil sie als Giftmischer angesehen wurden. Heute gibt es Menschen, die Corona abstreiten. Immerhin gibt es heute einige staatliche Hilfen, auch wenn sie bei weitem nicht den Schaden wettmachen kann, den die Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen verursacht.
Der Bezug von Kurzarbeitergeld (A.1.) wird verlängert, aber die Anzeige der Verlängerung müssen Sie vor Ablauf des alten Termins selbst veranlassen. Auch wenn wir die Lohnabrechnung für Sie machen, dürfen wir die Verlängerung des KUG nicht veranlassen. Die Überbrückungshilfe (A.2.). können nur wir oder STB,WP oder RA beantragen. Sagen Sie uns Bescheid, falls Sie die Phase 2 der Überbrückungshilfe in Anspruch nehmen wollen. Die Kontrollen sind streng und werden scharf geahndet, wenn man versucht, die Zahlen zu manipulieren. Die Ungerechtigkeiten einzelner Maßnahmen könnten einen dazu verleiten.
Ab dem 1. Oktober 2020 gelten wieder die alten Regelungen hinsichtlich drohender Insolvenz (A.3.), nur bei Zahlungsunfähigkeit; bei Überschuldung wird noch die Gnadenfrist bis zum Ende 2020 gewährt.
Bisher konnten Land-und Forstwirte (B.1.) nicht wählen: das Wirtschaftsjahr war festgelegt vom 1.7.-30.6.. Jetzt besteht die Wahlmöglichkeit auf das Kalenderjahr ab dem 1.1.2019 überzugehen. Das ist aber nicht immer ratsam. –
Interessant ist die großzügigere Auslegung des Bundesfinanzhofes zu entstandenen Verlusten bei Vermietung von Ferienwohnungen (B.3.).
Verwaltungsvermögen (C.1.): was ist das? Das spielt eine Rolle bei einer Übertragung von Betriebsvermögen, das bei der Erbschaftsteuer begünstigt sein kann. Der BFH hat entschieden, dass sog. Junges Verwaltungsvermögen, z.B. Edelmetalle, vermietete Immobilien voll erbschaftssteuerpflichtig ist.
Nicht selten entsteht Streit bei der Frage, mit welchem Wert ein Grundstück (C.3.) bei einer Schenkung oder Erbschaft anzusetzen ist. Die Finanzverwaltung führt in der Regel eine Statistik mit welchen Werten Nachbargrundstücke verkauft wurden. Um dieser zu entgehen, kann man einen Gutachter beauftragen. Jetzt sagt der BFH, wieder engstirnig, dass Gutachten nur akzeptiert werden, die von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt werden. D.h. es wird teurer und die Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen.
Umsatzsteuer (D.1.), einst eine transparente und sehr logisch aufgebaute Steuer, wird immer komplizierter, unter anderem auch weil hier EU-Recht das nationale Recht bricht. Aktuelle Änderungen ergeben sich bei Lieferungen innerhalb der EU.
Seit dem 1.10.2020 sollten sogenannte manipulationssichere Kassen (D.2.) Pflicht sein. Hoch lebe die föderale Struktur der BRD: der Bund verlangt es ab 1.10.2020, die Länder verlangen sie erst ab 1.4.2021unter gewissen Voraussetzungen. Aus gutem Grund, weil nämlich die entsprechende Software noch gar nicht verfügbar ist.
Gemeinnützigkeit (D.3.) ist ein hohes Gut insbesondere bei den Tausenden von Vereinen. Wer die Gemeinnützigkeit verliert, verliert damit in der Regel auch viel Geld; ganz abgesehen von strafrechtlichen Folgen wie jüngst beim DFB. Verantwortlich und in der Regel auch haftbar sind die Vorstände. Das soll Sie nicht davor abschrecken Verantwortung zu übernehmen. Aber der alte Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, gilt auch hier. Deswegen fragen Sie uns früh genug und nicht erst, wenn der Nuckel in den Kakao gefallen ist.
Die Einkommensteuererklärung für 2019 muss bis zum Ende Februar 2021 abgegeben sein. Wir garantieren die fristgerechte Erstellung, wenn uns Ihre Belege bis zum 15.12.2020 vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt ab sofort keine Zahlungsaufforderungen mehr verschickt. Deswegen ist es vielleicht ratsam, dem Finanzamt eine SEPA Einzugsermächtigung zu geben
Nächster Einkommensteuer-Zahlungstermin ist der 10.12.2020! Ansonsten achten Sie bitte selbst auf fristgerechte Zahlung.
Wir wünschen Ihnen weiterhin Gesundheit und Geduld bei den oft mühsam zu ertragenden Einschränkungen.
Mit freundlichen Grüßen