Rundschreiben Jahreswechsel 2025 – 2026

Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,

lauschen wir dem Radio, verkünden uns Interpreten wie Chris Rea, Wham oder Jona Lewie deutlich, dass Weihnachten vor der Tür steht und damit auch der Jahreswechsel. Bald haben wir das Jahr 2026. Zum Jahreswechsel einige steuerliche Hinweise.

Als Ausgleich für die Inflation und um der kalten Progression vorzubeugen, werden ab 2026 der Grundfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderfreibetrag angehoben (A.1.).

Leider sind einige Vorhaben der Regierung, die ab 2026 gelten sollen, noch nicht verabschiedet. So sollen Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze, € 2.000,00 im Monat steuerfrei als Arbeitnehmer hinzuverdienen können (A.2.). Bitte beachten, dies gilt nur für Einkünfte als Arbeitnehmer, die keine Minijobs sind!

Des Weiteren soll die Entfernungspauschale in Höhe von € 0,38 je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer gelten. Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale sollen angehoben werden und für Gastronomen soll der Umsatzsteuersatz für die Abgabe von Speisen auf 7% sinken. (A.3.). Der Bundestag hat diese Gesetze bereits beschlossen, es fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates.

Für die Schaffung neuer Mietwohnungen sowie die energetische Sanierung des Eigenheims bestehen steuerliche Fördermöglichkeiten (B.1. und B.3.). Hier kommt es wieder auf Details an. Sprechen Sie uns daher dazu an, wenn diese Themen für Sie in Frage kommen.

Nachdem zum 1. Januar 2025 Schul- und Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer befreit wurden, gab es Unklarheiten, welche Unterrichtsleistungen davon betroffen sind. Nun hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben die Verwaltungsauffassung zu Auslegungsfragen mitgeteilt. Die Grundsätze können Sie unter (C.1.) nachlesen.

Wer sich das JA-Wort gibt und die Ehe schließt, denkt selten an das mögliche Ende der Beziehung und an eine Scheidung. Dennoch ist es sinnvoll, sich über mögliche finanzielle Konsequenzen bei einem fachkundigen Anwalt beraten zu lassen. In Punkt (D.1.) wird auf mögliche Schenkungssteuer bei Pauschalabfindungen eingegangen.

Wenn ein Ehepartner dem anderen die Hälfte des Familienheims schenkt, ist nun klar, dass es egal ist, ob dadurch eine Bruchteilsgemeinschaft entsteht oder ob dies in einer gemeinsamen eGbR erfolgt (D.2.).

Zum neuen Jahr erhöhen sich nicht nur Freibeträge, sondern leider auch Beitragsgrenzen. Die neuen Sozialversicherungsgrenzen sowie den ab 2026 geltenden Mindestlohn entnehmen Sie bitte Punkt (D.3.). Bitte prüfen Sie auch bei allen Minijobbern, ob mit dem neuen Mindestlohn die Arbeitsstunden und das Gehalt noch zusammenpassen.

Und „alle Jahre wieder…“ der Aufruf in eigener Sache: Bitte reichen Sie Ihre Steuerunterlagen für 2024 ein. Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2024 ist der 30. April 2026. Für alle Unterlagen, die bis zum 31. Dezember 2025 bei uns eingehen, garantieren wir die Bearbeitung vor dem Fristende.

Die Offenlegung bzw. Hinterlegung für Jahresabschlüsse 2024 im Unternehmensregister muss bis zum 31. Dezember 2025 erfolgt sein. Sofern wir nicht mit der laufenden Buchhaltung betreut sind, reichen Sie uns bitte umgehend fehlende Unterlagen ein. Eine Verlängerung der Frist, wie in den Vorjahren, ist bisher nicht verkündet worden.

Des Weiteren haben wir auch wieder zwischen den Jahren geschlossen. Unser letzter Arbeitstag 2025 ist Freitag, der 19. Dezember 2025. Am Montag, den 5. Januar 2026, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in ein gesundes Jahr 2026!

Herzliche Grüße

>> PDF: Hinweise zum Jahreswechsel


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