Rundschreiben Juni 2013
Kunstwerk Spinnennetz
Mir im Weg. Mich verneigend
Geh ich unten durch
Haiku von Josef Guggenmoos
So ganz daneben ist der Vergleich der deutschen Steuergesetze mit einem Spinnengewebe nicht. Wir verneigen uns wahrscheinlich eher unwillig vor dem steuerlichen Spinnennetz. Deswegen ist eine andere Frage die eines gerechten Steuersystems. Unlängst fand eine Veranstaltung einer eher konservativen Partei in Wiesbaden statt unter dem Titel „Was ist gerecht?“. An dieser Frage haben sich Philosophen und Politiker seit Jahrtausenden die Zähne ausgebissen, selbst Platon. Eine solche Veranstaltung zeigt aber, dass die Frage aktuell ist. Nicht zu verwundern, bei dem Verhalten der Banken, der großen Konzerne, bei den politischen Prioritäten, die bei staatlichen Einnahmen und Ausgaben gesetzt werden. Konkret: das Versprechen von einem gerechten Steuersystem wird jetzt wahrscheinlich von allen Parteien auf der Tagesordnung stehen. Ob das Jeweilige „gerecht“ oder „gerechter“ als andere Steuersysteme ist, müssen Sie entscheiden! Begeben wir uns also in die Niederungen des Steuersystems.
Zunächst ein Wort zu den Änderungen der Vorschriften für Vereine (A.1.). Wer von Ihnen ist nicht in einem Verein? Schauen Sie den Verantwortlichen auf die Finger, dass die Regeln eingehalten werden, d.h. unter anderem: ordentliche Kassenführung mit einem Kontrollsystem, das Unterschlagungen ausschließt, Bildung von Rücklagen, über die die Mitgliederversammlung beschließt, ausschließliche Benutzung der neuen Formulare für Spendenquittungen usw. Über vielen Vorschriften hängt das Damoklesschwert der Gemeinnützigkeit bzw. deren Nichtanerkennung bei Verstößen darüber. Und wenn Sie nicht mehr ein noch aus wissen, rufen Sie uns an.
Pensionszusagen (A.2.) waren bei sog. Einmann-Gesellschaften früher der Hit, um Steuern zu sparen. Jetzt ist dieses Thema nicht mehr aktuell, sondern eher die Frage, wie man aus den Zusagen rauskommt. Dieses Thema besprechen wir mit unseren Mandanten im Rahmen der Bilanzerstellung.
Zurück zum Spinnennetz. Die steuerliche Behandlung von Studenten (A.3.) erinnert uns daran. Weiterhin höchstrichterlich nicht geklärt ist die Frage, ob die Kosten für das Erststudium absetzbar sind. Die Kosten für eine zweite Ausbildung sind auf jeden Fall absetzbar. In diesem Zusammenhang ist die Klärung der Frage wichtig, wo ist der Lebensmittelpunkt, wo lebt der oder die Verlobte usw. Auch hier bitte uns fragen, ob es sich lohnt, dem konkreten Fall nachzugehen.
Über die pauschale Erhebung der Kapitalertragsteuer (A.4.) haben wir schon öfters gestöhnt. Das, was als Vereinfachung gedacht war, entwickelt sich zum Monstrum. Gerade die Geringverdiener müssen alle ihre Kapitaleinkünfte penibel angeben, um nicht zu viel Steuern zahlen zu müssen. Zumindest hierbei müssen vielleicht auch Kosten abgezogen werden. Mal sehen was der BFH dazu sagt.
Haben Sie schon einmal jemandem einen Strauß Blumen geschenkt (A.7.) und dem Beschenkten gesagt, dass er oder sie dafür die Einkommensteuer bezahlen soll? Diese blödsinnige Regelung, die natürlich in den wenigsten Fällen eingehalten wird, ist vermutlich nur für die Betriebsprüfer vom Finanzamt da.
Die Gründung einer UG (C.1.) – das ist eine kleine GmbH, die die englische Ltd. ablösen sollte – ist unkompliziert und schnell gemacht. Die Regeln sind wie bei einer GmbH mit dem Unterschied, dass sie mit 1 Euro Stammkapital gegründet werden kann. Der Justiz ist es wichtig, dass das Wort „haftungsbeschränkt“ immer zusammen mit der Bezeichnung UG (Unternehmergesellschaft) verwandt wird. Einzige Besonderheit ist, dass von den ausschüttbaren, also versteuerten Gewinnen 25% in der UG verbleiben müssen, um hier allmählich ein höheres Stammkapital aufzubauen.
Wir wünschen Ihnen, zumindest jetzt, einen sonnigen Anfang des Frühlings und Sommers