Rundschreiben Juli 2025
Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,
es ist Sommer! Viele waren schon in den Ferien oder der Urlaub steht kurz bevor. Die Politik hat die ersten Gesetze des „Investitionsboosters“ beschlossen.
Hier treffen wir auf eine alte Bekannte, die degressive Abschreibung. Diese wird wieder einmal befristet für Anschaffungen beweglicher Anlagegüter im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 eingeführt (A.1.). Dazu kommt noch eine neue „Turboabschreibung“ für E-Fahrzeuge sowie die Anhebung des Bruttolistenpreises für die begünstigte Besteuerung der Privatnutzung (A.2.).
Um den Wirtschaftsstandort zu sichern, wurde die Forschungszulage für Grundlagenforschung angehoben (A.3.). Des Weiteren wird die Körperschaftsteuer ab 2027 bis 2032 schrittweise auf 10 % abgesenkt und reduziert die Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften (A.4.).
Geplant, aber noch nicht beschlossen, sind weitere Änderungen ab 2026 für Arbeitnehmer mit der Anhebung der Entfernungspauschale sowie steuerfreie Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner, um u. a. dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken (A.5.).
Wer mit mehreren Kollegen freiberuflich in einer Gesellschaft zusammenarbeitet und sich im Rahmen der Arbeitsteilung hauptsächlich mit der Organisation der Unternehmung beschäftigt, muss darauf achten, wenigstens noch geringfügig im freien Beruf tätig zu sein, um nicht gewerbesteuerpflichtige Einnahmen zu erzielen. So hat dies der BFH entschieden (B.1.).
Auf der Suche nach passenden Geldanlagen stößt man auch auf Steuerstundungsmodelle. Hier sollte grundsätzlich genau hingesehen werden, damit die evtl. in der Anfangszeit anfallenden Verluste auch steuerlich abziehbar sind (B.2.).
In der Zeit von „Fake News“ und „spannenden Steuertipps“ gibt es im weltweiten Netz viele scheinbar „geniale Hinweise“, die eigene Steuer zu minimieren. Nun hat die Finanzverwaltung klargestellt, dass die Wahl der Rechtsform (hier Familiengenossenschaft) nicht dazu führen kann, Kosten der privaten Lebensführung steuerlich abziehbar zu machen (B.3.). Bitte fragen Sie im Zweifel, wenn Ihnen ein vergleichbar „genialer Tipp“ unterkommt.
„Es kommt darauf an, …“ ist im Steuerrecht oft der Beginn einer Antwort und zeigt die Komplexität des deutschen Steuerrechts. Im Punkt (B.4.) ist hierfür ein Beispiel bei der Frage, wie Preisgelder zu beurteilen sind. Der hierbei genannte Professor konnte in seinem Fall das Preisgeld ohne Steuerabzug behalten.
Wer Fremdwährungskonten besitzt, hat nun Klarheit, dass nicht nur die Zinsen Einkünfte aus Kapitalvermögen sind, sondern auch entstehende Gewinne bei der Rückzahlung des Guthabens (B.5.).
Werden Grundstücke verschenkt, die noch mit einem Darlehen belastet sind, sollte vorher mit uns Rücksprache gehalten werden, damit hier eine sinnvolle Lösung gefunden werden kann. Nicht, dass nachher ggf. unnötige Steuern entstehen (B.6.).
Last but not least ein allgemeiner Hinweis zum Namensrecht. Seit 1. Mai 2025 ist nun vieles möglich. Mehr dazu unter (C.1.).
Wenn Sie in der Ferienzeit an einem regnerischen Nachmittag nicht wissen, was Sie mit der freien Zeit anfangen sollen, könnten Sie schon einmal beginnen, die Steuerunterlagen für 2024 zu sortieren.
Das Jahr hat nun noch fünf Monate und bis Jahresende müssen die offenlegungspflichtigen Jahresabschlüsse 2024 beim Bundesanzeiger eingereicht sein. Des Weiteren endet die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2024 am 30. April 2026. Daher unsere Bitte, reichen Sie die Unterlagen ein!
Wir wünschen Ihnen allen eine schöne Sommerzeit.
Herzliche Grüße
