Archiv-Rundschreiben-44

Rundschreiben April 2026

Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,

für alle Privatpersonen gibt es gleich mehrere gute Nachrichten:

Gewerkschaftsbeiträge können künftig zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen werden — klingt unspektakulär, wirkt aber auch dann, wenn man sonst kaum Werbungskosten hat (A.).
Der Steuerabzug für Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien wurde verdoppelt (A.).
Erfreulich für Fernpendler: die Kosten für den Kfz-Stellplatz können bei der doppelten Haushaltsführung neben dem Maximalbetrag in Höhe von € 1.000,00 abgezogen werden (B.2.).

Wo Licht ist, ist aber auch Schatten: Wer in Bitcoin & Co. investiert muss wissen: Ab 2026 melden Handelsplattformen die Geschäfte direkt ans Finanzamt. Die Pflicht zur eigenen Angabe in der Steuererklärung bleibt trotzdem bestehen – steuerpflichtig sind Gewinne bei Verkauf innerhalb eines Jahres, wobei selbst der Tausch in eine andere Kryptowährung als Verkauf gilt (A.). Wer bisher dachte, das sei eine steuerfreie Vermögensumschichtung, liegt falsch.

Die Zulassungszahlen von Elektroautos steigen in Deutschland an. Insofern wird das auch für das Finanzamt interessanter. Ein Kernpunkt der Änderungen ist, dass die bequeme Ladekosten-Pauschale von 70 € monatlich nun Geschichte ist. Arbeitnehmer müssen ihre tatsächlichen Ladekosten nun einzeln nachweisen. Näheres dazu unter (B.1.)
Wer seine Direktversicherung als Einmalbetrag ausgezahlt bekommen möchte, sollte (B.5.) genauer studieren. Hier entstehen nicht nur Steuern, sondern auch Krankenkassenbeiträge.

Für Immobilieneigentümer und Vermieter gibt es zwei relevante Urteile. Abfindungen für die Aufgabe eines Nießbrauchs sind künftig als Mieteinnahme beim Nießbraucher zu versteuern (B.3.).
Immobilien GmbHs müssen genau aufpassen, keine schädlichen gewerblichen Tätigkeiten auszuüben, um weiterhin die Gewerbesteuerfreiheit zu behalten. Hier gilt es, das Gesetz genau zu beachten (B.4.).

Untervermieter aufgepasst. Wer seine Zweizimmerwohnung für 460 € mietet und sie für 962 € weitervermietet, riskiert die Kündigung — der BGH hat genau das bestätigt. Untervermietung mit Gewinnabsicht ist kein Geschäftsmodell, sondern ein Kündigungsgrund (C.2.).

Wer ein neues Elektroauto kauft oder least, bekommt vom Staat bis zu 6.000 € dazu — eine Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren und einem Haushaltseinkommen unter 45.000 € kann so die volle Prämie erhalten. Haushalte, die über 90.000 € verdienen, gehen leer aus. Wichtig ist, das Auto wird mindestens drei Jahre behalten. Mehr dazu unter (C.3.).

Wir wünschen Ihnen allen einen entspannten Frühsommer.

Herzliche Grüße

>> PDF: Hinweise April 2026