Archiv Rundschreiben 3

Rundschreiben Juli 2014

Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten,

wir haben Sie zum Teil in den letzten Tagen beglückt mit einem Rundschreiben, das die bürokratischen Hürden beschreibt, damit Sie Ihre Kirchensteuer auf Wertpapiererträge bezahlen dürfen oder auch nicht. Die Bürokratie, die hierfür neu aufgebaut wird, lässt einen mit den Zähnen knirschen. Ein Finanzbeamter, den wir in den letzten Tagen darauf ansprachen, hob schon gleich die Hände hoch mit Blick zum Himmel mit der Bemerkung, dass ER/er für diesen „Mist“ nicht verantwortlich wäre.
Nun zu den Hinweisen. Einkommensteuer (A.1) Grundsätzlich kommt jetzt ein nachträglicher Schuldzinsenabzug bei bisher vermieteter Immobilie zum Tragen. Der Bundesfinanzhof sagt: auch noch nach der Zehn-Jahresfrist sind Schuldzinsen abziehbar, wenn der Verkaufspreis nicht zur Tilgung des Restdarlehens ausgereicht hat. Ist ja schon mal gut, früher konnte man nach Verkauf nichts mehr abziehen. Der Fiskus sieht das noch enger und will das nur auf den Zeitraum innerhalb der Zehn-Jahresfrist bezogen wissen. In solchen Fällen kann man sich natürlich aufs BFH-Urteil beziehen. Aber bitte achten Sie auf die zahlreichen Nebenbedingungen, insbesondere Nachweis der Vermietungsabsicht.  –  (A2) Für GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer: beides geht nicht: Pension und Gehalt. Aber Pension und Beratungshonorar geht unter bestimmten Umständen.  –  (A.4) Nicht erstattete Pflegekosten sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar, aber auch die Heimunterbringung in Altersheimen ist bei Pflegebedürftigkeit absetzbar. Zu beachten sind Angemessenheit und Nachweis der Pflegebedürftigkeit. Bitte in solchen Fällen mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir mit Ihnen besprechen können, auf was in solchen Fällen geachtet werden muss. Zum Teil handelt es sich um erhebliche Steuervorteile.

Umsatzsteuer (B.1.) Im Baugewerbe wurde im Bereich der Umsatzsteuer viel geschummelt. Deswegen hat der Gesetzgeber in diesem Bereich mehr oder weniger indirekt die Umsatzsteuer für Leistungen von Bauunternehmern an Bauunternehmer abgeschafft, allerdings unter strengen Vorschriften. Die jetzige Regelung hat praktisch die alte Regelung nach einer Rechtsprechungsänderung wieder in Kraft gesetzt.

(B.2.) Im Bau werden oft 5% Sicherungseinbehalt vereinbart, damit der Kunde die Gewähr hat, vom Handwerker bei einem Garantiefall auch tatsächlich Geld zu bekommen. Der Handwerker musste bisher aber auf den Garantieeinbehalt Umsatzsteuer zahlen, obwohl er das Geld erst in drei oder fünf Jahren bekam. Der BFH hat dies jetzt geändert, die Umsatzsteuer ist also erst fällig bei Fälligkeit der Forderung.
(B.3.) Selbständige Lehrer sollten genau prüfen, ob sie überhaupt  umsatzsteuerpflichtig sind. Auch hier empfiehlt sich die Rücksprache mit uns, weil es durchaus sein kann, dass der eine Unterricht umsatzsteuerpflichtig ist, der andere aber nicht.  –  (B.5.) „Ei wie schmeckt der Coffee süsse!“ So klingt es in der Kaffeekantate von Bach, leider aber auch in den Ohren des Finanzministers. In der Kantate will der Vater die Tochter vom Kaffee abbringen. Das Gegenteil will der Finanzminister. Der in den Hinweisen erwähnte unterschiedliche Steuersatz ist schon ärgerlich genug, aber das Perfide ist, dass man auch noch die Umsatzsteuer auf die Kaffeesteuer bezahlen muss. Immerhin beträgt die Kaffeesteuer etwa 2 Euro pro Kilo, das sind im Moment etwa 10%.
(C.1.) Auf die Rentenversicherungspflicht bei Freiberuflern wird mehr Aufmerksamkeit durch die Betriebsprüfung gerichtet. Der gesetzlichen Rentenversicherung sind die berufsständischen Versorgungswerke ein Dorn im Auge. Nachvollziehbar: der gesetzlichen Rentenversicherung gehen die Beiträge von den eher Besserverdienenden verloren. Darum wird die bürokratische Schikane eingeführt, dass bei jedem Arbeitswechsel ein erneuter Befreiungsantrag gestellt werden muss.
Daneben gibt es natürlich noch weitere Fallstricke: Scheinselbständigkeit oder eigene Versicherungspflicht von Selbständigen (z.B. selbständige Lehrer, Physiotherapeutinnen, Hebammen, Handwerker).  Die eigentliche Gefahr liegt in möglichen immensen Nachzahlungen und evtl. Doppelzahlungen an Renten- und Krankenkassen. Wir dürfen Sie nicht zu diesem Thema beraten (obwohl wir natürlich täglich damit zu tun haben), aber Hinweise geben dürfen wir schon. In diesen Fällen ist also höchste Vorsicht geboten.

Noch ein Übriges:
Wenn überhaupt steuerliche Selbstanzeige ein Thema ist, mit dem Sie sich innerlich oder äußerlich beschäftigen, dann sollten Sie jetzt handeln. Die Gesetze dazu werden sich weiter verschärfen. Auch die Handlungsweisen der Banken verschärfen sich.

Oft werden wir gefragt, ob Ausdrucke im Zshg. mit dem Online-Banking-Verfahren den Kontoauszug ersetzen können. Dazu jetzt klare Auskunft vom bayerischen Finanzminister: Nein! Diese Ausdrucke sind keine Dokumente im Sinne des Gesetzes. Praktischer Vorschlag: weil ja viele von Ihnen das Onlineverfahren anwenden, stellen Sie die Bank-Kontoauszüge auf monatlich um und verwenden für Ihre eigenen Zwecke die Ausdrucke aus dem Online-Verfahren. Wir vermuten, dass in der nächsten Zeit noch weitere Anweisungen/Änderungen kommen werden.

Der nunmehr beschlossene Mindestlohn ab 1.1.2015 kann durchaus auch sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Attention please!

Last but not least:
Zum einen bitten wir Sie, wie jedes Jahr uns Ihre Steuerunterlagen 2013 bis spätestens zum 15. Oktober einzureichen. Dann garantieren wir Ihnen pünktliche Abgabe bis zum 31.12.2014.

Zum anderen begrüßen wir in unserem Team Daniel Ludwig. Er hat bei uns seine Ausbildung als Steuerfachangestellter absolviert, anschließend Volkswirtschaft studiert. Danach war er bei einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft acht Jahre tätig, sowohl im prüferischen wie auch im steuerberatenden Bereich. Seit vier Jahren ist er Steuerberater. Wir wünschen ihm ein gutes Einleben in unser Team.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer.

Mit freundlichen Grüßen

Hier finden Sie die Hinweise Juli 2014 zum Download.

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