Archiv Rundschreiben 2

Rundschreiben Jahreswechsel 2013/2014

Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten,

völlig unnötigerweise warteten wir im letzten Rundbrief darauf, wer als Nächster seine Wahlkampfversprechen bricht. Natürlich schielten wir auf Steuererhöhungen. Jetzt ist klar: Es wird keine Steuererhöhungen geben! Basta! Allerdings werden die Steuereinnahmen erheblich steigen.

Wie das? Das kommt nicht durch die kalte Sophie, sondern durch die kalte Progression. Was ist das? Sie verdienen z.B. einen Euro mehr und befinden sich schon in der Spitzenprogression, obwohl Sie ein Bruttogehalt von sagen wir mal 4-5.000 € verdienen, nicht schlecht, aber netto jetzt auch nicht umwerfend, wenn man netto um die 2-3.000 € verdient. Deshalb verzichtet jetzt die SPD zähneknirschend auf Steuererhöhungen und die CDU hat ihr Wahlkampfversprechen gehalten.

Also begeben wir uns wieder zähneknirschend in die Abgründe des Steuerrechts.

Eine erhebliche Änderung ergibt sich bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitsstätten (A.2.). Hier wird eine Arbeitsstätte vom Arbeitgeber definiert. Dafür gelten dann die unveränderten Kilometergelder, 30 Cent pro Entfernungskilometer. Falls bei Ihnen diese Fragen auftreten, sollten wir uns zusammensetzen und versuchen, eine optimale Lösung zu finden.
Bei den Reisekosten gibt es wieder Veränderungen, zum Glück eine kleine Verbesserung: Schon bei 8 Stunden Abwesenheit gibt es 12€ Verpflegungspauschale (A.3). – Bei doppelter Haushaltsführung (A.4) empfiehlt es sich, die Teilnahme an den allgemeinen Haushaltskosten in der Wohnung der Eltern oder eines/r Lebensgefährten/-in nachweisbar zu machen, entweder durch Banküberweisung oder zumindest schriftliche Quittung.
Anderes Thema Umsatzsteuer: Bei Gutschriften (A.5.) in Zukunft darauf achten, dass auf Gutschriften auch Gutschrift drauf steht. Ärgerlich, wenn man wegen eines solchen simplen Formfehlers keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommt.

Wichtig: Verträge mit Angehörigen (B.1) sind sorgfältig zu behandeln. Es gilt der sogenannte Fremdvergleich wie unter fremden Dritten. Das gilt für Arbeitsverträge wie auch für Darlehensverträge. Selbst relativ geringe Abweichungen oder eine andere tatsächliche Durchführung als vereinbart, werden bei Betriebsprüfungen zum Anlass genommen, das Ganze für ungültig zu erklären. Wir bitten Sie wirklich sehr darum, auch aus aktuellem Anlass, das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und uns zu fragen.

Die Offenlegung von Jahresabschlüssen (C.3.) von GmbH’s, AG’s und GmbH & Co KG’s innerhalb von 12 Monaten nach Abschlusstag ist inzwischen ein stärkerer vor allem zeitlicher Zwang als der fiskalische. Bisher wurden bei Verstoß mindestens 2.500€ fällig, also richtig happig. Jetzt sind zwar die Ordnungsgelder etwas gesenkt worden, aber die grundsätzliche Regel ist nicht geändert.
Wichtig: seit 7 Jahren gilt bereits das Gesetz, dass Selbständige sich krankenversichern müssen, ansonsten sind sie automatisch bei der gesetzlichen KV versichert. Hierbei können Schulden entstehen, von denen Sie nichts wissen müssen, die erheblich sind. Außerdem wurden diese bisher mit 6% p.a. verzinst. Jetzt sind zumindest die Zinsen auf 1% p.a. gesenkt worden.

Vereine: Wir können Ihnen nicht sämtliche Änderungen, die das Vereinsrecht betreffen kurz darstellen.
A)Wichtig ist, dass ab 2014 wieder neue Spendenbescheinigungen gelten. Deshalb bitte ins Internet der Finanzämter gehen und sich die aktuellen Formulare heraussuchen.
B) Bei Verträgen mit Vorstandsmitgliedern bitte auf den bereits oben erwähnten Fremdvergleich achten, schlicht gesagt, den Vertrag so normal wie möglich halten. Auch hier kann eine verdeckte Gewinnausschüttung mit Entzug der Gemeinnützigkeit drohen.
C) Geldbestände müssen als Rücklagen mit einer satzungsgemäßen Zweckbestimmung im Rahmen der Verabschiedung des Jahresabschlusses durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Folgende Punkte werden nur kurz angerissen mit der Bitte, uns zu kontaktieren, wenn es für Sie im Einzelfall interessant ist.

SEPA: Jetzt ist es allerhöchste Zeit, sich darum zu kümmern. Alle Banken informieren darüber. Lohnabrechnungen durch uns werden ab Januar 2014 über SEPA abgewickelt.

Gehaltsänderungen von GmbH-Alleingesellschaftern müssen durch ein Protokoll der Gesellschafterversammlung und durch Vertrag zwischen Gesellschaft und angestellten Gesellschafter hinterlegt sein (auch wenn es verrückt klingt).

– Ende 2013 gehen Verlustvorträge aus den Jahren vor 2009 verloren, die aus Spekulationsgewinnen stammen. Deswegen evtl. Papiere mit Gewinn noch vor dem 31.12.2013 verkaufen und die Verlustvorträge damit aufbrauchen.

Grunderwerbsteuer wird in einigen Bundesländern ab 2014 weiter erhöht.

Kosten für vom Arzt oder Heilpraktiker verschriebene Medikamente können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, allerdings erst ab einer bestimmten Summe (oft zwischen 2 – 3 T€ p.a.).

Wie immer haben wir ab dem 24.12. bis zum 1.1.2014 einschliesslich das Büro geschlossen. „Steuernotruf“ ist das Telefon von Herrn v. Knebel mit 0172 – 660 8222.

Wir danken für Ihr Vertrauen. Wir wünschen Ihnen nach der oft hektischen Vorweihnachtszeit etwas Ruhe und viel Kraft und Erfolg im nächsten Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Hier finden Sie die Hinweise zum Jahreswechsel zum Download.

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