Archiv Rundschreiben 9

Rundschreiben Juli 2016

Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten,

von Otto v. Bismarck stammt der Spruch: „Je weniger die Leute wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie.“ Und um 1880 herum gab es noch nicht die EU! Sie wissen sicherlich auch nicht, wie Gesetze gemacht werden, wie z.B. die Regelungen über Abgaswerte usw.; von Steuergesetzen, Verordnungen und Rechtsprechung ganz zu schweigen.

Wieso jetzt der BFH zu der Auffassung kommt, dass Gesellschafter-Geschäftsführer sich Ihre Arbeitszeit nicht aufschreiben dürfen (A.1.), um dann einen steuerlichen Vorteil auf Zuschläge auszunutzen, bleibt sein Geheimnis. – Manchmal überschlägt sich die Gesetzesmaschinerie.

Z. B. sollten freiberufliche Architekten und Ingenieure ihren Gewinn versteuern (A.4.), bevor sie überhaupt das Werk übergeben hatten. Jetzt hat die Vernunft Einzug in die Finanzverwaltung gehalten und es gibt Einigkeit, dass der Gewinn eines Projektes erst dann entstanden ist, wenn der Auftrag abgeschlossen und abgenommen ist. – Da die Leser dieser Zeilen sich keines Unrechtes bewusst sind, sollten Sie die Definition der „Steuerhinterziehung in großem Ausmaß“ einfach mal lesen (C.1.). Falls doch Handlungsbedarf entstehen sollte, bitten wir um Rücksprache.

Hinzuverdienst von Rentnern (C.2.) ist ein Thema, wo uns die Galle hochkommt. Warum wird Frührentnern die Rente gekürzt oder gestrichen, wenn es noch andere Einkünfte gibt. Ich kann und will es nicht verstehen! – Wichtiges Thema Verdienstgrenze für Familienversicherung in der gesetzlichen KV (C.3.)! Bitte unbedingt lesen und auch den Hinweis, wie in bestimmten Fällen die Sache gestaltet werden kann. – Wenn die Finanzverwaltung daher kommt mit den Schlagworten „Modernisierung“ (C.4.) oder „Vereinfachung“ kann man gespannt sein auf die nächste Schweinerei. Gilt ab 2017!

Um die vom Verfassungsgericht vor zwei Jahren geforderte Reform des Erbschaftsteuerrechtes (C.5.) haben sich alle Parteien bis zum Schluss gedrückt. Ende Juni (die gesetzte Frist lief am 30.6.2016 aus) verabschiedete dann der Bundestag ein neues Gesetz. Der Bundesrat hat aber nicht zugestimmt. Interessant ist die Frage, welches Gesetz im Moment gilt. Keiner weiß es genau.

Jetzt noch einige Anmerkungen aus dem wirklichen Leben:

a) Die Rentenversicherung prüft immer genauer und ziemlich unnachgiebig. Statusfeststellungen für bisher freiberuflich Tätige jetzt Angestellte sind ein Muss! Bei Verkauf von Anteilen an einer GmbH ist der Antrag auf Statusfeststellung zu prüfen. Der weise BGH hat entschieden, dass Steuerberater nicht beraten dürfen in Sachen Sozialversicherung, obwohl wir die Lohnabrechnungen machen. Also seien Sie bitte wachsam bei irgendwelchen Änderungen, wo u.U. Sozialversicherung neu entstehen könnte. Sprechen Sie uns an, wir können Ihnen immerhin Hinweise geben.

b) „Tue Gutes und sprich darüber!“ Nach diesem Motto können wir etwas stolz mitteilen, dass unser Büro jetzt seit 30 Jahren Wir haben 30 Azubis ausgebildet, 27 haben beim ersten Mal die Prüfung bestanden, drei sind momentan in der Ausbildung. Neben dem Berufsschulunterricht erhalten die Azubis bürointernen Unterricht und ein guter Teil unserer Mitarbeiter/-innen sind bei uns ausgebildet worden und bilden jetzt selber aus.

c) Und jetzt die alljährliche aber jedes Jahr aktuelle Information verbunden mit der Bitte, alle Unterlagen für das Jahr 2015 bis zum 30.09.2016 bei uns einzureichen. Dafür geben wir die Garantie, dass die Steuererklärungen bis 31.12.2016 beim Finanzamt eingereicht werden. Das Wort zum Sonntag: diejenigen Mandanten, die jedes Jahr Schwierigkeiten mit den Terminen haben, sollten sich ein Herz fassen und ihre Gewohnheiten ändern.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer, nicht zu viel Regen, nicht zu viel Sonne!

Mit freundlichen Grüßen

Hier finden Sie die Hinweise Juli 2016 zum Download.

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