Rundschreiben Juli 2015
Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,
angesichts der gegenwärtigen politischen und menschlichen Dramen, die sich im Zusammenhang mit gewaltigen Strukturveränderungen abspielen, fällt es schwer über Details des deutschen Steuerrechts zu reden. Dies ist aber unsere Aufgabe, Sie durch die Klippen und die Änderungen des Steuerrechts zu führen.
Die mit großem Tamtam angekündigten Steuererleichterungen (A.1.) haben eine Maus geboren. Selbst Geringverdiener werden dies kaum in Ihrem Geldbeutel spüren. – Neues Thema: in Zukunft müssen Abschlagsrechnungen, auf deren Zahlung man einen rechtlichen Anspruch hat, im Zeitpunkt der Rechnungsstellung (A.2.) versteuert werden. Allerdings gilt dies nur für Bilanzierer.
Die Versteuerung von Geschenken (A.3.) ist eines der steuerlichen Regeln, die wirklich kleinkariert und bürokratisch sind. Das hat wohl nichts mit Korruption zu tun, wenn man Geschenke an Geschäftsfreunde im Wert zwischen 11 – 44 Euro gibt.
Bei Verkäufen von Grundstücken (A.6.) lauern zwei Fettnäpfe: einmal falsche zeitliche Berechnung, um der sog. Spekulationssteuer aus dem Weg zu gehen und zum zweiten der gewerbliche Grundstückshandel. Zum ersten sei gesagt, dass die genaue zeitliche Berechnung sich ausschließlich durch das Datum der notariellen Verträge ergibt. Es hängt also nicht von irgendwelchen Regeln im Vertrag ab. In den Grundstückshandel rutscht man unversehens rein, wenn man z.B. ein Stück Wiese, einen Teil einer Wohnung und vielleicht ein Haus verkauft. Wir bitten Sie dringend, auch in scheinbar einfachen Fällen uns vor Grundstücksverkäufen zu kontaktieren.
Von den Pflichten zu einer exakten Aufzeichnung und Aufbewahrung von Belegen und Daten bei Bargeschäften (B.2.) können wir nur singen. Wer eine Registrierkasse hat, muss sie a) benutzen ohne anschließende Möglichkeit der Änderung und b) die Daten 10 Jahre aufbewahren. Die Zuschätzungen durch das Finanzamt in solchen schief gelaufenen Fällen fangen oft bei abenteuerlichen Größenordnungen an und können dann nur durch zähe Verhandlungen gedrückt werden. Wer Genaueres wissen will, kann bei uns eine ausführliche Broschüre anfordern. Nicht zu verwechseln sind „Kasse“ und „Barbelege“.
Neues Erbrecht in der EU (B.3.): Das ist tatsächlich neu und hat nichts zu tun mit der anstehenden Neuerung bei der Erbschaftsteuer. Wer also in das europäische Ausland zieht oder dort wohnt, sollte sich bei einem Notar oder Rechtsanwalt beraten lassen, welches Erbrecht im Erbfall gilt.
Die geplante neue Erbschaftsteuer wird wahrscheinlich strenger ausfallen gemäß dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes als das zurzeit geltende Recht. Details werden wir wahrscheinlich im Herbst sagen können.
Und wer bisher noch nicht die Zeichen der Zeit erkannt hat, sollte angesichts des zum Teil ab 2015 geltenden automatischen Informationsaustauschs mit EU Mitgliedsstaaten und der Schweiz (B.4.) schleunigst die Konsequenzen ziehen. Hier ist professionelle Hilfe angesagt.
Übrigens, wer noch nicht die Einkommensteuer-Belege für 2014 abgegeben hat, sollte die langen sommerlichen Tage dazu nutzen sich daran zu machen, auch wenn es weh tut. Spätestens bis zum 15. Oktober müssen wir die Belege haben, um die Abgabe der Steuererklärungen bis Jahresende garantieren zu können.
Interna aus unserem Büro: Unter anderem aus Gründen der durch das Mindestlohngesetz notwendigen Zeitaufzeichnung haben wir in unserem Büro die flexible Arbeitszeit eingeführt. Für Sie ändert sich dadurch unsere telefonische Erreichbarkeit. In Zukunft gilt:
Mo – Do von 8 – 13 Uhr und von 14 – 16 Uhr
Freitag von 8 – 13 Uhr.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit.
Mit freundlichen Grüßen