Rundschreiben Jahreswende 2014/2015
Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten,
aus der 4. Regel des heiligen Benedikt von Nursia: „Seine früheren Sünden unter Tränen und Seufzen täglich im Gebet bekennen und sich von allem Bösen künftig bessern“. Leider genügt die oben zitierte Regel des heiligen Benedikt aus dem 6. Jahrhundert n.Chr. unserem heutigen Finanzminister nicht, zumindest was die steuerlichen Sünden angeht. Im Gegenteil, er verschärft ab dem neuen Jahr noch die finanziellen Bußen. Genaueres hatten wir im vorigen Rundbrief berichtet. Wer nach weltlicher Vergebung sucht, sollte sich vorher an uns wenden.
Folgende Gesetzesänderungen sollen in der laufenden Woche am 19.12. durch den Bundestag verabschiedet werden:
A.1. Ausbildungskosten: Wenn das oberste Gericht für Steuern – der BFH bzw. Bundesfinanzhof – die Gesetze anders auslegt als der Gesetzgeber, dann fühlt sich der Finanzminister in der Regel an der Nase herumgeführt und schwört Rache mit Hilfe einer Gesetzesänderung. In diesem Fall definiert er die Erstausbildung neu, natürlich mit der Richtung, dass das Erststudium normalerweise steuerlich nicht abziehbar ist. Ärgerlich, weil unsinnig! Das Studium wird doch in der Regel absolviert, um später aufgrund der Ausbildung sein Geld zu verdienen.
A.1. Vorsorge: Erfreulich, dass die Höchstgrenzen für den Abzug von gesetzlichen Altersvorsorgeaufwendungen um 2% erhöht werden.
A.2. Warengutscheine: Systematisch hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren fast alle Möglichkeiten, mit denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unversteuert etwas zukommen lassen will, aus dem Gesetz gestrichen. Jetzt soll auch das unlängst eingeführte Instrument der Warengutscheine bis zu 44 Euro pro Monat ab dem neuen Jahr versteuert werden.
Rechtsprechung und Rechtsänderungen
B.4. Zinsen auf Darlehen an Angehörige müssen versteuert werden, aber wie? Entweder mit 25% Abgeltungssteuer oder mit dem individuellen Steuersatz. Hier gibt es Streit zwischen BFH und Fiskus.
B.5. Achtung Vereine: Wieder einmal gibt es neue Formulare für Spendenbescheinigungen. (Wer denkt sich so etwas immer aus?) Ab 2015 bitte nur noch die neuen Formulare aus dem Internet verwenden.
C.2. Mindestlohn: Die Vorschriften für Mindestlohn gelten auch für Putzkräfte im Privathaushalt. Wir halten eigene Rundschreiben bereit, die die Details beinhalten und auch die Beschreibung der verborgenen Fettnäpfchen. Vor zwei Wochen wurden die MiLoMeldV und die MiLoAufzV erlassen. Hierbei handelt es sich nicht um Milchgetränke, sondern um die Mindestlohn-Meldeverordnung bzw. -Aufzeichnungsverordnung.
C.3. Elterngeld plus: Bitte die Familienplanung den neuen gesetzlichen Vorschriften anpassen! Mehr Geld gibt es per Saldo nicht, daher ist der Fiskus relativ großzügig in der Ausgestaltung der Elternzeit.
Rentenversicherung, Künstlersozialkasse (KSK) und Scheinselbständigkeit:
a) Erklärtes Ziel der künftigen Betriebsprüfungen der Rentenversicherung ist es, Beiträge einzutreiben für die KSK. Bitte informieren Sie sich aufgrund der ausführlichen Homepage der DRV, ob und inwieweit Ihr Betrieb abgabepflichtig ist. Unter Umständen beträgt die Verjährungsfrist mehr als 10 Jahr!
b) Ebenfalls mehr in den Fokus der Betriebsprüfungen ist die Prüfung der Scheinselbständigkeit gerückt. Hier dürfen wir nicht beraten, hilfreich dürfen wir nur in engen gesetzlichen Grenzen sein. Das Thema hat aber u.U. beträchtlichen Risikoumfang. Und die gängigen Sprüche zu diesem Thema enthalten viele Halbwahrheiten. Trotzdem sprechen Sie uns auf dieses Thema an. Angestellte Freiberufler (z.B. Rechtsanwälte) sind verpflichtet, ab dem nächsten Jahr eine Statusanfrage zu stellen und evtl. aus der Versorgungskasse raus in die (schlechtere) gesetzliche Rentenversicherung zu wechseln.
Wie jedes Jahr, schließen wir unser Büro zwischen den Jahren vom 24.12. – 02.01.2015 einschließlich, sind also ab dem 5. Januar 2015 wieder für Sie da. Der „steuerliche“ Notruf“ kann über die Telefonnummer 0172 – 660 8222 (Hr. v. Knebel) abgesetzt werden.
Wir danken für Ihr Vertrauen. Wir wünschen Ihnen nach der oft hektischen Vorweihnachtszeit etwas Ruhe und viel Kraft und Erfolg im nächsten Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Hier finden Sie die Hinweise zum Jahreswechsel zum Download.