Archiv Rundschreiben 19

Rundschreiben Dezember 2019

Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,

Ein alter Spruch lautet: Wer nie sein Brot im Bette aß, weiß nicht wie Krümel pieken. (Quelle: Lebensweisheit, vielleicht Wilhelm Busch). Beim interessantesten Punkt (B.2.) der steuerlichen Neuerungen geht es ums Frühstück, aber davon später mehr.

Jeder Wirt oder Ladenbesitzer kann das Thema nicht mehr hören: manipulationssichere elektronische Kasse (A.1.). Zweifellos wurde auf diesem Gebiet viel Unsinn betrieben. Nur wenn man schon Vorschriften macht, sollte der Gesetzgeber sich wenigstens vergewissern, dass die entsprechende Software auch vorhanden ist. Weil dies nicht der Fall ist, wurde die Frist für die Einführung einer Kasse auf neuem vorgeschriebenen Standard um ein dreiviertel Jahr auf den Oktober 2020 verschoben.

Dass das Klima geschützt werden muss (A.2.), leugnen eigentlich nur noch die AFD und Herr Trump. Nur gehen die Vorstellungen darüber, was gemacht werden kann und was durchsetzbar ist, offenbar auseinander. Schauen Sie sich an, was zumindest auf steuerlicher Seite möglich sein wird.

Die E-Mobilität wird (A.3.) ab nächstem Jahr noch mehr gefördert mit niedrigerer Steuer, mit geringerer Zurechnung bei privater Nutzung und mit höherer Abschreibung. Übrigens fährt der Verkehrsminister Scheuer den mit 258 Gramm CO2 dreckigsten Wagen des gesamten Kabinetts lt. Handelsblatt. Für die Presse schwingt er sich aufs Fahrrad.

Bei der Lohnsteuer (A.4.) gibt es verschiedene Rechtsänderungen, im Wesentlichen eine Erhöhung von Reisekostenpauschalen. Ein Wohlwollen der Regierung ist dies aber nicht, nachdem weit mehr als zehn Jahre die Pauschalen nicht erhöht wurden. Dafür entfällt die Steuerfreiheit für zweckgebundene Geldleistungen und nachträgliche Kostenerstattungen. Diese sind ab 2020 steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Umsatzsteuer: Endlich wird die Grenze für Kleinunternehmer (A.7.) erhöht von 17.500 € Umsatz auf 22.000 €, bis zu welcher Umsatzsteuer nicht erhobenwird. Wichtig: Bitte nachprüfen und uns ansprechen, wenn etwas ab Januar zu veranlassen ist!!!!

Die Grunderwerbsteuer (A.8.) Unsere Befürchtungen in den Oktoberhinweisen werden nun zumindest verschoben.

Jetzt zum Frühstück (B.2.). Man glaubt es kaum, dass sich (hoffentlich) vernünftige Menschen damit beschäftigen, welcher Belag auf dem Brötchen das Frühstück zum steuerlichen Frühstück macht. Und dafür werden sie auch noch bezahlt. Da kann man einen gewissen Groll gegen Steuerbeamte schon verstehen. Passen Sie also in Zukunft sowohl als Arbeitnehmer wie auch als Arbeitgeber darauf auf, was aufs Brötchen kommt. Das Heißgetränk wird nicht näher spezifiziert.

Private genutzte Grundstücke (B.3.), die nicht im Betriebsvermögen sind, können nach zehn Jahren steuerfrei verkauft werden. Wenn Sie Spezialfälle bei diesem Thema haben, sprechen Sie mit uns. Es ist zu schwierig, alle Einzelfälle zu diesem Thema in einem Rundschreiben zu erläutern

Auch wenn es nervt: Schauen Sie nach, ob Sie für sich eine aktuelle (ab 2016) Vorsorgevollmacht in der Schreibtischschublade haben. Schauen Sie nach einer aktuellen (ab 2018) Patientenverfügung. Und zu allem Überfluss sind Gedanken über ein Testament und das schriftliche Festhalten dieser Gedanken angebracht. Achten Sie dabei auf die Formvorschriften.

Letzter Aufruf: Wenn Sie nichts zu tun haben während der Feiertage und die Familie Ihnen auf den Nerv geht, machen Sie sich an Ihre steuerlichen Belege aus 2018 dran und schicken Sie sie uns. Wenn wir die Belege bis zum 10. Januar 2020 haben, dann garantieren wir eine Bearbeitung bis Ende Februar. Ab März entstehen Verspätungszuschläge, die nicht mehr wie früher gemindert werden können.

Wir werden wieder über die Weihnachtsfeiertage ab Freitagmittag den 20.12.2019 bis zum Donnerstag den 2.1.2020 das Büro schließen.

Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und ein bisschen Erholung. Vor allem wünschen wir Ihnen aber ein gutes neues Jahr.

Mit freundlichen Grüßen