Archiv Rundschreiben 17

Rundschreiben Juli 2019

Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,

Hafis ein berühmter persischer Dichter aus dem 15. Jahrhundert, der jetzt aktuell auf der Ächtungsliste der iranischen Regierung steht, weil er damals schon der Regierung nicht die schuldige Achtung zollte, wollte seiner Schönsten für ihre Schönheit Steuer oder Zoll zahlen. Jeder Taxifahrer im Iran kann Hafis zitieren, sein Grab in Isfahan ist eine Wallfahrtsstätte. Eine Wallfahrtsstätte für den deutschen Finanzminister wird es aller Voraussicht nach nicht geben.

Das deutsche Finanzamt geht nicht nach Schönheit, sondern nach Masse. Nach finanzieller Masse. Aus diesem Grunde sollen die 44 Euro, welche praktisch jeder Arbeitnehmer bisher monatlich steuerfrei vom Arbeitgeber für Fahrtkosten bekommen kann, wieder eingeschränkt und verkompliziert werden. Das soll im Herbst verabschiedet werden und ab nächstem Jahr gelten.

Im Moment ist auch im Steuerrecht das Sommerloch spürbar. Wer neue Mietwohnungen baut (A.1.), bekommt eine Sonderabschreibung von 5% für vier Jahre, neben der sonst üblichen von 2%. Der Herstellungspreis kann also schneller als Aufwand geltend gemacht werden. Bedingung: Bauantrag zwischen 1.9.2018 – 31.12.2021.

Wenn eine GmbH in Schwierigkeiten (A.2.) kommt, sollten Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen. Bei einer Insolvenz gehen die Gesellschafterdarlehen verlustig und sind steuerlich nicht mehr abziehbar. Da lohnt es sich mehr, das Eigenkapital zu erhöhen. Damit ist im Normalfall zwar das Geld endgültig weg, aber zumindest steuerlich anrechenbar.

Wer sich vermehrt auf eBay (A.3.) tummelt d.h. dort Geschäfte macht, sollte auf der Hut sein. Er oder Sie sollten sich die Hinweise sehr genau durchlesen und beherzigen. Dies gilt nicht für junge Mütter, die sich z.B. Babywäsche für ihre Kinder über eBay besorgen.

Der BFH sorgt wieder für Unmut bei der Finanzverwaltung. Einrichtungsgegenstände bei doppelter Haushaltsführung können jetzt steuerlich berücksichtigt werden. Mal sehen wie schnell der Gesetzgeber diese „Steuerlücke“ wieder schließt.

Wertpapierhandel (A.5) wird ja inzwischen durchaus auch von Privatleuten betrieben. Bei Verlusten in diesem Geschäft sollte man darauf achten, ob es darum geht, dass die Papiere wertlos geworden sind. Diese Verluste sind im Moment noch steuerlich zu berücksichtigen. Evtl. wird das aber nach 2019 nicht mehr möglich sein. Also ist Handeln angesagt.

Junge Paare aufgepasst. Wer zwischen dem 1.1.2018 und 31.12.2020 eine Wohnung oder Haus kauft oder baut und selbst einzieht, hat Anspruch auf Baukindergeld (C.1.). Das sind 1.200,- € pro Kind pro Jahr. Wenn es denn so einfach wäre! Bitte laden Sie sich dazu ein Merkblatt bei der KFW runter und dann können Sie unter dem Punkt „Anforderungen an das Wohneigentum“ sehen, ob Sie überhaupt berechtigt sind, einen Antrag zu stellen.

Wir versuchen nicht, Ihnen die Grundsteuerreform (C.2.) zu erklären. Wer brennend daran interessiert ist, dem bieten wir ein achttägiges Seminar an.

Wie wir Ihnen schon berichtet haben, ist der Fiskus bezüglich der Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen großzügiger, auf der anderen Seite bei Überschreiten der Fristen strenger. Wir bitten Sie herzlich, der Hitze dadurch zu entgehen, dass Sie sich einfach im stillen Kämmerlein an die Steuersachen machen und uns die Belege und Informationen bis 15. Oktober oder auch früher geben. Dann können wir auf jeden Fall die Fertigstellung bis zum 31. Dezember 2019 sicherstellen.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer, allerdings auch den dringend benötigten Regen.

Mit freundlichen Grüßen

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