Archiv Rundschreiben 16

Rundschreiben April 2019

Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,

Christian Morgenstern wusste damals schon, dass Besuche immer Freude machen: “Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.“ Dieses Bonmot passt auch auf die Tendenz des Finanzamtes, unangemeldet Kontrollen durchzuführen. Wenn dann ein Finanzbeamter unvermittelt neben einem steht und eine Kassennachschau jetzt (!) durchführen will, evtl. bei vollem Restaurantbetrieb, dann kann man den Betroffenen schon nachfühlen, wenn das Herz in die Hose rutscht.

Die Veräußerung einer Freiberuflerpraxis (A.1.) kann steuerlich begünstigt werden, wenn Mann/Frau nicht jünger als 55 Jahre ist. Allerdings ist einiges zu beachten: Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen insbesondere Patienten-/Mandantenstamm müssen übertragen werden und man darf praktisch 3 Jahre nicht mehr in seinem Beruf tätig werden. Immerhin beträgt der Steuersatz auf den Veräußerungsgewinn nur etwa 25% (beim sonstigen Höchststeuersatz) bei Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung.

Für Arbeitgeber, die ihren Angestellten etwas Gutes tun möchten, ist die Förderung der betrieblichen Gesundheitsvorsorge (B.1.) interessant. Bis 500€ im Jahr können die Arbeitnehmer unterstützt werden, allerdings ab 2019 wieder mit einer zusätzlichen bürokratischen Maßnahme belastet, nämlich einer Zertifizierung des jeweiligen Maßnahmeträgers.

Ganz langsam rollt die E-Welle an mit weiterhin vielen Fragezeichen hinsichtlich der Struktur und den tatsächlichen Mängeln der Fahrzeuge. Aber es gibt schon Unterstützung bei Gestellung eines E-Fahrzeugs durch den Arbeitgeber (B.2.). Man muss der Regierung dankbar sein, dass inzwischen die Gestellung eines E-bikes steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt wurde.

Ärgerlich hinsichtlich mehr Bürokratie ist der Punkt (C.3.) Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Kleinunternehmern. Bisher konnten Kleinunternehmer/-innen davon ausgehen, höchstens 1x im Jahr wegen Umsatzsteuer evtl. eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Jetzt wird dies durch eine Ausnahme durchlöchert, wenn der Kleinunternehmer unter Verwendung seiner USt.ID Nummer im Ausland tätig wird, d.h. entweder einkauft oder Leistungen empfängt. Also hier bitte aufpassen und uns fragen, was evtl. zu tun ist.

Ganz wichtig sind die Punkte, die für Arbeiten auf Abruf bei Minijob (D.2.) zu beachten sind. Das betrifft natürlich vor allem die Gastronomie. Da steht nämlich ein Fettnapf neben dem andern und es bleibt praktisch nicht aus, zumindest in einen oder auch in mehrere Fettnäpfchen zu treten. In den Hinweisen unter (D.2.) sind einige Fettnäpfchen beschrieben. Auch hier lohnt sich ein Gespräch mit uns, bevor Finanzamt und Sozialversicherung wieder zuschlagen.

Leider können wir Ihnen sowohl als Unternehmer wie auch als Arbeitnehmer nicht ersparen, in die Tiefen der betrieblichen Altersversorgung (D.3.)abzutauchen. Falls Sie also mit der betrieblichen Altersversorgung zu tun haben, müssen Sie sich den Artikel in den Hinweisen unter (D.3.) zu Gemüte führen. Fragen Sie aber dann nicht uns, sondern einen Versicherungsmenschen, der sich damit auskennt. Wir dürfen Sie in dem Punkt nicht beraten.

Ab dem Beginn nächsten Jahres müssen alle elektronischen Registrierkassen mit der sog. technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Das betrifft etwa 2 Millionen Kassen. Es sind aber auf dem Markt noch gar keine vom Bundesamt für Informationstechnik zertifizierten TSE vorhanden. Also cool down!

Noch einige Anmerkungen zu gemeinnützigen Vereinen.

  1. Die Grenze für Zuwendungen an Mitglieder ist pro Jahr von 40€ auf 60€ gestiegen.
  2. Etwas anderes gilt, wenn der Verein einem Mitglied offiziell einen Auftrag gibt für einen Bau oder für eine spezielle Dienstleistung, was also nichts zu tun hat mit der Eigenschaft als Mitglied (z.B. Trainer, Dozent, Künstler).
  3. Vergütungen an Vorstände sind beschränkt bis 750€ p.a. möglich. Typische Vorstandsarbeiten sind: die rechtliche Außenvertretung des Vereins, die allgemeine Vereinsverwaltung, Buchführung und Verwaltung der Finanzen, die allgemeine Förderung des Vereinszwecks. Auch dies muss in der Satzung vorgesehen sein.

Ihnen wünschen wir einen schönen Frühling.

Mit freundlichen Grüßen

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