Rundschreiben Jahreswechsel 2018/2019
Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,
es ist bald Weihnachten und deshalb gibt es Steuergeschenke (A.1.) auf den Gabentisch. Mehr als den Wert von handgestrickten Socken übersteigt das aber nicht.
Nachdem die Städte jetzt doch immer mehr ins juristische Stammbuch geschrieben bekommen, dass es bei Ihnen zum Himmel stinkt, werden jetzt im Schneckentempo steuerliche Erleichterungen eingeführt, die vielleicht ein bisschen dazu führen, den Verkehr zu entlasten. (A.2. und 3.)
Ab 2019 entfällt die 1%-Regelung für Fahrräder. Für ab 2019 angeschaffte E-Fahrräder (> 25 km/h) und E-PKWs wird der Privatanteil auf 0,5% des Listenpreises reduziert.
Wichtig für Kapitalgesellschaften: Der Verlustvortrag bei Verkauf von GmbH-Anteilen (A.4.). Wir halten alle noch nicht vom BFH entschiedenen Fälle offen.
Die steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen (A.5.) bleibt eine komplizierte Angelegenheit. Wenn so etwas bei Ihnen akut werden sollte, bitten wir um rechtzeitige Gespräche.
Splitting bei Lebenspartnerschaften (A.6.) ist jetzt möglich rückwirkend ab 2001.
Bei der Frage, ob Betriebsrenten monatlich oder auf einen Schlag ausgezahlt werden sollen, muss beachtet werden, dass auch bei Kapitalauszahlung die Krankenversicherung auf 10 Jahre berechnet und monatlich bezahlt werden muss. Trotzdem ist es eine Rechenaufgabe, allerdings mit einer Unbekannten, die vielleicht doch dazu führt, sich die Summe auf einmal auszahlen zu lassen. –
Wir haben gerade eine Betriebsprüfung der Sozialversicherung bei einem Sportverein begleitet. Schwachstelle: Übungsleiter. Die Prüferin hat sich alle angesehen, die über dem Freibetrag von 2.400 € verdienen. Sie behauptet, dass durch zeitliche, räumliche und inhaltliche Vorgaben durch den Verein man davon ausgehen kann, dass die Übungsleiter angestellt sind und Sozialversicherung abzuführen ist, sofern diese über € 2.400,00/Jahr verdienen. Es werden auch andere Auffassungen vertreten, aber ein Risiko bleibt. Rechtssicherheit im Bereich der Sozialversicherung ist ein Fremdwort.
Die Rechtsprechung hat entschieden, dass Beratung rund um die Künstlersozialkasse nicht zu den Leistungen des Steuerberaters gehört. In dieser Sache dürfen wir Sie leider nicht beraten. Wir werden allen Mandanten, für die wir Lohnabrechnungen erstellen, im Januar 2019 ein gesondertes Rundschreiben zuschicken. Gerne senden wir Ihnen das Anschreiben auch auf Anforderung zu.
Last but not least: Letztes Mal sprachen wir von Windhundrennen. Diejenigen, die noch nicht Ihre Belege für 2017 abgegeben haben, zählen nicht unbedingt zu den Windhunden. Wir bitten Sie deshalb umso herzlicher, uns die Belege für die Steuererklärung 2017 umgehend einzureichen.
Ab März 2019 entstehen neuerdings gesetzlich Verspätungszuschläge.
Von Freitag den 21. Dezember 2018 ab 13 Uhr bis Dienstag den 1. Januar 2019 ist die Kanzlei geschlossen. Ab Mittwoch den 02. Januar 2019 sind wir wieder für Sie da.
Falls unumgänglich gibt es den Notruf: 0172 660 8222 (Herr v. Knebel).
Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachten und ein gutes und gesundes neues Jahr!
Mit freundlichen Grüßen