Rundschreiben Juli 2018
Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,
einst sagte ein inzwischen verstorbener bayerischer Politiker angesichts widerspenstiger Zuhörer: „Wenn Ihr schon nichts im Hirn habt, dann haltet wenigstens das Maul“. Dies kommt einem angesichts einiger Politiker gegenwärtig wieder in den Sinn.
Die steuerliche Gesetzgebung ist aktuell nicht sonderlich aktiv. Dafür aber die steuerliche Rechtsprechung. Schon immer war es auch Freiberuflern und Einzelunternehmern möglich Pensionszusagen zu geben. Es war aber nicht so interessant, weil die Abzugsmöglichkeit der Beiträge für die Rückdeckungsversicherung eingeschränkt war (A.1.). Einzahlungen in eine Rückdeckungsversicherung können jetzt laut BFH sofort in voller Höhe – auch Einmalbeiträge – als Betriebsausgaben abgezogen werden. Der Arbeitnehmer muss allerdings bei Erreichen der Altersgrenze die Rente versteuern (Stichwort: nachgelagerte Versteuerung). In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf hingewiesen, dass auch die gesetzliche Rente der Versteuerung unterliegt.
Arbeitszimmer/Arbeitswohnung: ein Dauerthema. Bitte in Zukunft in dem unter A.2. geschilderten Fall darauf achten, von welchem Konto die Kosten bezahlt werden.
Auch Übungsleiter können steuerlich verwertbare Verluste machen (A.3.). Allerdings gilt auch hier wie bei allen Einkunftsarten: hinsichtlich der Gesamtdauer der Tätigkeit/Vermietung usw. muss Gewinn erzielt werden.
Gesetzliche Renten, die an Empfänger gezahlt werden, die im Ausland leben (A.4.), müssen in vielen Fällen diese Rente in Deutschland versteuern als sog. beschränkt Steuerpflichtige. Ob und wo die Versteuerung stattfindet regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen. Es ist also gar nicht so einfach. Fragen Sie uns im Einzelfall.
Kurzgefasst:
A.5. Handwerkerleistungen in eigengenutzter Wohnung: bitte Belege immer uns einreichen!
Die anteiligen Lohnkosten sind steuerlich zu berücksichtigen.
A.6. Beitragsrückerstattung KV: alle erstattungsfähigen Krankheitskosten sollten bei der KV eingereicht werden. Der nicht erstattete Teil kann evtl. als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden.
A.7. Einzelveranlagung: wir überprüfen bei jeder Veranlagung von Ehegatten, ob Einzel- oder Zusammenveranlagung günstiger ist. Dabei wird auf die richtige Aufteilung der Sonderausgaben und Freibeträge geachtet.
B.1. Umsatzsteuer auf Hauswasseranschluss beträgt 7% und nicht 19% in jedem Fall. Evtl. Rückforderungsansprüche an Unternehmer prüfen.
B.4. Steuerhinterziehung durch Miterben: die Erben treten bildlich gesehen in die Fußstapfen des Erblassers mit allen Rechten und Pflichten. Deswegen in kritischen Fällen vorher uns fragen, um zumindest die strafrechtlichen Folgen evtl. durch eine Selbstanzeige abwenden zu können.
B.5. Wir legen im Moment gegen alle Fälle, in denen eine Verzinsung von 6% p.a. vom Finanzamt verlangt wird, Einspruch ein, abgesehen von Minibeträgen. Dies gilt natürlich nur für Nachzahlungszinsen. Erstattungszinsen nehmen wir dankbar entgegen.
Kindergeld: seit dem 01.01.2018 gilt eine Frist von 6 Monaten, in denen Kindergeld beantragt werden kann. Danach verfällt der Anspruch. Bei Kindern zwischen 18 und 25 Jahren sollte auf jeden Fall in dieser Frist ein Antrag gestellt werden, auch wenn man sich nicht sicher ist, ob ein Kindergeldanspruch besteht. Es ist verrückt: Wurde das Kindergeld nicht bezahlt, wird bei der Einkommensteuererklärung zwar der Freibetrag gewährt, aber auch das nicht gezahlte Kindergeld dem Einkommen hinzugerechnet.
Wilhelm Busch: Denn hinderlich wie überall, ist hier der eigene Todesfall. Denken Sie daran, sich Gedanken zu machen über ein Testament oder über die Überarbeitung und Aktualisierung eines vorhandenen Testaments. Und denken Sie nicht nur daran, sondern besprechen Sie dies in der Familie, mit uns und mit einem Erbrechtler bzw. Notar.
Last but not least: Wir bitten Sie herzlich, uns die Belege für die Steuererklärung 2017 bis Mitte Oktober 2018 einzureichen. Dann werden wir es auf jeden Fall bis zum Ende von 2018 schaffen.
Ab März 2019 entstehen neuerdings gesetzliche Verspätungszuschläge.
Wir wünschen Ihnen noch einen schönen restlichen Sommer und einen schönen Herbst.
Mit freundlichen Grüßen