Archiv Rundschreiben 13

Rundschreiben Mai 2018

Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,

immer wieder kommt bei dem Unmut über die zu zahlenden Steuern die Frage auf:
Wo bleiben Deine Steuern? Dieser Frage ist Theobald Tiger schon im Jahre 1926 in einem Gedicht nachgegangen, das in der Zeitschrift „Die Weltbühne“ veröffentlicht wurde. Hinter dem Namen Tiger versteckt sich Tucholsky. Das Gedicht behält mit wenigen Änderungen auch heute seine Aktualität. Alte Frage: Für was ist kein Geld da und wofür ist Geld da. Lohnt sich zu lesen!
Wir können Ihnen nicht dabei helfen, dass Ihre Steuern sinnvoll ausgegeben werden, sondern nur, dass Ihre Verfügungsmasse nicht zu sehr steuerlich beschnitten wird.

(A.1.) So einfach wie es scheint ist es nicht. Wenn Sie z.B. einem lieben Verwandten ein Privatdarlehen gegeben haben, dann könnte es sein, dass bei einem Verlust dieses Darlehens es steuerlich zu berücksichtigen ist. Könnte! Rufen Sie uns an, dann klären wir, ob aus dem Könnte ein Kann werden kann.

(A.2.) Der Fiskus hat mit Luxusautos mit einem Wert über 100.000 € ein steuerliches Problem. Berücksichtigen Sie dies bitte bei Ihren künftigen Kaufentscheidungen

(A.4.) Kosten der Testamentsvollstreckung können sich auswirken auf: die Einkommensteuer und/oder auf die Erbschaft-/ Schenkungsteuer. Wenn es sich um eine sogenannte Abwicklung handelt, dann sind in der Regel die Kosten der Testamentsvollstreckung erbschaftsteuerlich abziehbar. Hier ist aber die Rede von den einkommensteuerlichen Folgen der Kosten der Testamentsvollstreckung. Details bitten wir den Hinweisen zu entnehmen.

Das Thema nehmen wir aber wieder zum Anlass um auf den Sinn und die Notwendigkeit hinzuweisen, die das Testament, die notariell beglaubigte Generalvollmacht, die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung betreffen. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten bei Erben mit Behinderung (Stichwort: Behindertentestament).
Manfred Krug, der bekannte Schauspieler, hat auf die Frage nach seinem Verhältnis zum Tod geantwortet „Ich bin die erste Ausnahme“; wenige Tage später starb er.

(A.5.) Betreuungsfreibetrag für Kinder kann von einem Elternteil auf den anderen übertragen werden, muss aber nicht. Man kann sich auch streiten. Dem hat jetzt der Bundesfinanzhof Futter gegeben.

(A.6.) Kindergeld endet nicht automatisch, wenn die Ausbildung krankheitsbedingt unterbrochen wird.

(A.8.) Mit welchen Fragen sich die Finanzverwaltung beschäftigt? Wenn die Nachbarskinder mit Ihrem Hund spazieren gehen wollen, können Sie die Kosten absetzen, weil Sie ja den Kindern die
fünf Euro überwiesen haben ☺. Für die eigenen Spaziergänge mit dem Hund können Sie kein Kilometergeld ansetzen, obwohl es dem Wortsinn nach eine haushaltsnahe Dienstleistung wäre.

(B.1.) Bisher war der Fiskus der Auffassung, dass bei möblierter Vermietung Umsatzsteuer entsteht auf die Vermietung der Möbel. Dies hat der BFH immer abgelehnt. Nun hat die Finanzverwaltung endlich der Auffassung des BFH zugestimmt.

(B.2.) Zinsen auf nachzuzahlende Einkommensteuer sind nicht absetzbar, vom Finanzamt zu zahlende Zinsen sind zu versteuern. Dafür soll es sogar eine logische Begründung geben, die wir aber nicht verstehen (wollen).

(B.3.) Datenschutzgrundverordnung: Damit wird es jetzt richtig ernst. Die Gewerbetreibenden und Freiberufler müssen sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Insbesondere auf der Homepage sind die Folgerungen zu ziehen, weil sonst findige Rechtsanwälte Abmahngebühren verlangen werden. Es wird mit Sicherheit die Bürokratie ausweiten und damit Kosten verursachen; ob der erhoffte Zweck auch erreicht wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

(B.4.) Grundsteuer ist zwar verfassungswidrig, aber da die Kommunen damit viel Geld verdienen, kann sie natürlich nicht abgeschafft werden. Findige Leute sind jetzt dabei, das Ei des Kolumbus zu finden: Weniger Aufwand für die Bürokratie aber gleiche Höhe der Grundsteuer; so dass im Endeffekt mehr rauskommt für den Staat. Der Gedanke, evtl. die Grundsteuer zu Gunsten der Mieter zu senken, wird leider nicht in Betracht gezogen, obwohl die Mietbremse vereinbart ist.

Genießen Sie die Sonne und Wärme. Noch brauchen wir nicht zu drohen mit steuerlichen Abgabeterminen, aber wir können höflich daran erinnern, falls Sie nichts Besseres zu tun haben.

Mit sommerlichen Grüßen


Hier finden Sie die Hinweise zum Mai 2018 zum Download.

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