Archiv Rundschreiben 12

Rundschreiben zum Jahreswechsel 2017/2018

Sehr geehrte, liebe Mandantinnen und Mandanten,

Apfel Eva Paradies. Diese Stichworte genügen um klar zu machen, es handelt sich um das Thema der Vertreibung aus dem Paradies. Eine andere Art der Paradiesaustreibung geschah vor einigen Wochen mit Hilfe der Paradise Papers. Nur dass es eigentlich gar keine Vertreibung aus den Steuerparadiesen war. Denn vieles war zwar ethisch nicht sauber, aber legal. Wie auch immer, normalen Menschen ist das Paradies verwehrt. Wir wenden uns den Niederungen des Steueralltags zu, nicht unbedingt der Hölle.

Das Handelsrecht verlangt von einem ordentlichen Kaufmann, dass er seiner Firma in Zeiten knapper Kassen Geld zuführt. Das kann er über die Erhöhung des Eigenkapitals machen, da geht er unmittelbar in die Haftung. Oder er gibt seiner Firma ein Darlehen (Fremdkapital) (A.1.). Was ist, wenn die Firma pleite geht? In beiden Fällen schaut er in die Röhre, aber steuerlich kann er nunmehr nur noch den Verlust des Eigenkapitals geltend machen, nicht mehr des Darlehens. Nach der Begründung sollte man nicht fragen.

Bahncard für Arbeitnehmer (A.2.) ist dann steuerlich absetzbar, wenn die private Nutzung geringer ist als die dienstliche Nutzung. Das sollte sich machen lassen.

Bisher wurden Zuzahlungen des Arbeitnehmers für den privaten Gebrauch des Dienstwagens (A.3.) steuerlich einfach nicht berücksichtigt. Der zu versteuernden Eigenverbrauch der Kfz-Nutzung wurde in voller Höhe angesetzt. Jetzt ist aber eine Kürzung durch die Zuzahlung möglich.

Man darf ja Beamte nicht beschimpfen, weil dies strafbar ist, aber man darf an ihrer Vernunft zweifeln. Beispiel: Versteuerung der privaten Nutzung des E-Bikes (A.4.9. Statt sich zu freuen, wenn die Arbeitnehmer emissionsfrei und gesundheitsfördernd ins Büro strampeln, wird derselbe bürokratische Popanz wie bei den Dienstwagen aufgeblasen.

Passend zur Jahreszeit: Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten für die Weihnachtsfeier (B.2.) endet bei einem Betrag von über 110 € pro Arbeitnehmer (Freibetrag). Dieser Betrag bezieht sich auf zwei Veranstaltungen im Jahr! Umsatzsteuerlich steckt aber noch eine Bittermandel drin: Die Vorsteuer geht verloren, wenn der Betrag die 110 € überschreitet (Freigrenze). Auch hier bitte nicht nach dem Sinn oder Unsinn der Regelung fragen.

Kassennachschau (B.3.) wird jetzt ernst. Die Betreffenden werden ja schon reagiert haben und sich moderne Kassen angeschafft haben. Aber: Jeden Abend muss die Kasse gezählt werden, dies muss dokumentiert und verglichen werden mit dem Sollbetrag, der eigentlich lt. Kasse drin sein müsste. Eine beliebte Spielwiese für Betriebsprüfer, um den Umsatz höher zu schätzen. Das ergibt dann mehr Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer. Ab 2018 können also die Prüfer unangemeldet vor der Tür stehen. Und Sie haben prompt das zu tun, was Ihnen der Herr oder die Dame sagt!

Sozialversicherungspflicht von GmbH-Gesellschafter-GF (C.2.): Hier ergab sich eine Änderung. Jetzt sind die Geschäftsführer mit einer Beteiligung unter 50% auch sozialversicherungspflichtig. Bitte aufpassen, die Betriebsprüfungen der Sozialversicherung werden immer härter!

Immer und immer wieder: Denken Sie daran, dass das Leben endlich ist. Achten Sie auf ein aktuelles Testament, Vorsorgevollmacht, evtl. Generalvollmacht und Patientenverfügung.

Wie schon gesagt haben wir von Freitag den 22. Dezember 2017 ab 13 Uhr bis den 1. Januar 2018 das Büro geschlossen. Ab Dienstag den 2.1. sind wir wieder für Sie da.

Falls unumgänglich gibt es den Notruf 0172 660 8222 (Herr v. Knebel).

Wir bedanken uns nochmal, dass Sie uns auch in 2017 die Treue gehalten haben. Wir wünschen Ihnen ruhige Feiertage und ein gutes neues Jahr!

Mit freundlichen Grüßen


Hier finden Sie die Hinweise zum Jahreswechsel 2017/2018 zum Download.

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